THEMENSEITE Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Jahresabschluss
Die vereinfachte Buchhaltung ist weniger schlimm, als viele angehende Selbstständige befürchten
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Sie sind Freiberufler? Oder Ihr Umsatz liegt unter 500.000 € pro Jahr und Sie machen auch nicht mehr als 50.000 € Gewinn? Herzlichen Glückwunsch: Dann können Sie sich höchstwahrscheinlich die doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen sparen. Nur die Einnahmen und Ausgaben müssen Sie aufzeichnen und dann in der "Anlage EÜR" als Einnahmen-Überschuss-Rechung ans Finanzamt übermitteln. Das ist kein Hexenwerk. Wenn Sie's nicht glauben, dann lesen Sie selbst!
Die Einnahme-Überschussrechnung
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Eine Anleitung zu den vereinfachten Buchführungsvorschriften für Freiberufler und Kleingewerbetreibende
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Keine Angst vor der Einnahme-Überschuss-Rechnung: Die "vereinfachte Buchführung" ist machbar!
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Statt Quittungen im Schuhkarton: Buchführungs-Systematik nach EÜR-Formular steuern
Jahresabschluss für Einnahme-Überschuss-Rechner
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Der Jahresabschluss ist keine Geheimwissenschaft - und oft schneller erledigt als die Einkommensteuererklärung von Angestellten.
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Keine Angst vorm neuen EÜR-Formular!
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Das EÜR-Formular für den Jahresabschluss 2011
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Die "Anlage EÜR" wird schön regelmäßig überarbeitet. Wir sagen Ihnen, in welcher sachlicher Gliederung Sie Ihre EÜR abgeben müssen
Jahresabschluss erstellen - Gesellschaften und allgemein
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Was es mit der "körperlichen Bestandsaufnahme" auf sich hat und wer dazu verpflichtet ist
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Warum der Anhang wichtig ist - plus Muster-Download
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Wer muss einen Jahresabschluss machen und was muss drin stehen?
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Alles zum Thema Vorratsbewertung - plus fertiger Excel-Musterlösung für den Sofortgebrauch!
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Welche Bestandteile ein Lagebericht besitzt und welche Informationen zu liefern sind
