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Rundfunkgebühren und Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen?

Anfang 2007 begann die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ), eine Rundfunkgebühr auch für internetfähige Rechner, für Handys etc. einzutreiben. Das führte zu Protesten, bis das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass auch für beruflich genutzte Computer, Notebook, Smartphone & Co. keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn sie im häuslichen Umfeld genutzt und dort bereits Rundfunkgebühren entrichtet werden. Wenn Sie dennoch bereits gezahlt haben, können Sie mit unserem Musterschreiben Ihre Rundfunkgebühren zurückfordern.

Der Gesetzgeber versucht nun, mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (pdf, 1,5 MB) das Problem zu lösen, indem er die problematische Erhebung pro Rundfunkgerät ab Januar 2013 durch eine Abgabe pro Wohnung/Betriebsstätte ersetzt. Das soll der Schnüffelei der unbeliebten "GEZ-Sheriffs" ein Ende setzen.

Datenschützer kritisieren die Datensammelwut, die dadurch ausgelöst werde. Schließlich müssen alle vorhandenen Wohnungen erfasst und die dort gemeldeten Bewohner ermittelt werden. Auch wer das Angebot nicht nutzt, wird nicht einsehen, zukünftig dafür zahlen zu müssen. Erneuter Streit ist damit vorprogrammiert. Das Thema bleibt also spannend.

Gebühren für Betriebsstätten

Für Betriebsstätten werden künftig (ab 2013) je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden, also 5,99 €:

Staffel

Beschäftigte pro Betriebsstätte

Anzahl der Beiträge

Beitragshöhe pro Monat

1

0 bis 8

1/3

5,99 €

2

9 bis 19

1

17,98 €

3

20 bis 49

2

35,96 €

4

50 bis 249

5

89,90 €

5

250 bis 499

10

179,80 €

6

500 bis 999

20

359,60 €

7

1.000 bis 4.999

40

719,20 €

8

5.000 bis 9.999

80

1.438,40 €

9

10.000 bis 19.999

120

2.157,60 €

10

ab 20.000

180

3.236,40 €

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

BEITRÄGE ZUM THEMA:

PC-Gebühr

Aktion 'GEZ-freie Zone'

Anfang 2007 begann die GEZ (die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten), eine Rundfunkgebühr auch für internetfähige Rechner, für Handys etc. einzutreiben. Das führte zu einigem Unmut; auch akademie.de veröffentlichte Artikel zu diesem Thema. Die GEZ reagierte mit einer Abmahnung, in der sie akademie.de die weitere Verwendung von fast 30 meist umgangssprachlich geläufigen Begriffen ("GEZ-Anmeldung") sowie die Verbreitung der Rechtsauffassung von akademie.de zur "PC-Gebühr" untersagte. Akademie.de konterte mit einer Gegenabmahnung und vertrat die Auffassung, dass, wenn auf ein- und demselben Grundstück bereits ein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet wurde, alle anderen Geräte durch die Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.08.2011 entschieden, dass für Computer, Notebook, Smartphone & Co. keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn sie im häuslichen Umfeld genutzt und dort bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Wenn Sie dafür bereits gezahlt haben: Fordern Sie die Rundfunkgebühren zurück!