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Rundfunkgebühren und Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen?
Mit dem "Rundfunkbeitrag", auch als Haushaltsabgabe bzw. Betriebsstättenabgabe bekannt, werden ab Januar 2013 nicht mehr Gebühren pro Rundfunkgerät, sondern eine Abgabe pro Wohnung/Betriebsstätte gefordert. Und zwar unabhängig davon, ob man überhaupt die Programme der Öffentlich-Rechtlichen empfangen kann.
Datenschützer kritisieren die Datensammelwut, die dadurch ausgelöst werde. Schließlich müssen alle vorhandenen Wohnungen erfasst und die dort gemeldeten Bewohner ermittelt werden. Auch wer das Angebot nicht nutzt, wird nicht einsehen, zukünftig dafür zahlen zu müssen.
Wir informieren über aktuelle Entwicklungen und helfen mit Musterschreiben, bspw. dem Musterbrief, mit welchem Sie erklären, den Rundfunkbeitrag ab 2013 nur unter Vorbehalt zu zahlen (und sich damit Rückerstattungsansprüche sichern).
Der "Rundfunkbeitrag": Alle Informationen für einen klugen Umgang mit der GEZ
Was Privatleute, Selbstständige und kleine Unternehmen über den neuen Rundfunkbeitrag wissen sollten
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 17.08.2011, dass für Computer, Notebook, Smartphone & Co. keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn diese im häuslichen Umfeld genutzt und dort bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Wenn Sie bereits gezahlt haben: Fordern Sie die Rundfunkgebühren zurück!
Selbstständige, die GEZ-Gebühren für das Heim-Büro bezahlt haben, können diese mittels unseres Musterschreibens von der GEZ zurückfordern
Warum Sie den PC in den meisten Fällen nicht melden müssen
PC-Gebühr ist wegen "Konzernprivileg" verfassungswidrig
PC-Gebühr diskriminiert Selbstständige und gewerbliche Arbeitnehmer
Musterbrief
akademie.de erklärt sich zur GEZ-freien Zone
Gegenabmahnung an die Rundfunkanstalten
Wir veröffentlichen hier Urteile zur PC-Gebühr - pro und contra. Damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können.
Entscheidungssammlung
keine PC-Gebühr
Keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr für privat genutzten PC
Gebühr für internetfähige PCs ist rechtmäßig.
keine PC-Gebühr
keine PC-Gebühr
PC-Gebühr für beruflich genutzten PC ist rechtmäßig.
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