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Rundfunkgebühren - GEZ
Alles über Ihre Gebühren - für Rundfunkgeräte jeder Art
Inhalt
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.08.2011 entschieden, dass für Computer, Notebook, Smartphone & Co. keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn sie im häuslichen Umfeld genutzt und dort bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Wenn Sie dafür bereits gezahlt haben: Fordern Sie die Rundfunkgebühren zurück! Wir bieten in unserem Beitrag "Das Ende der Abzockerei" ein Musterschreiben an.
Der Gesetzgeber versucht nun, mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (pdf, 1,5 MB) das Problem zu lösen, indem er die problematische Erhebung pro Rundfunkgerät ab Januar 2013 durch eine Abgabe pro Wohnung/Betriebsstätte ersetzt. Das wird nicht nur von Datenschützern kritisiert; auch wer das Angebot nicht nutzt, wird nicht einsehen, zukünftig dafür zahlen zu müssen. Erneuter Streit ist damit vorprogrammiert. Das Thema bleibt also spannend.
PC-Gebühr
Unsere Beiträge zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs. Nach der Abmahnung der GEZ erklärte sich akademie.de zur "GEZ-freien Zone".
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PC-Gebühren von der GEZ zurückfordern! (mit Musterschreiben)
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Warum Sie den PC in den meisten Fällen nicht melden müssen
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PC-Gebühr ist wegen "Konzernprivileg" verfassungswidrig
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PC-Gebühr diskriminiert Selbstständige und gewerbliche Arbeitnehmer
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Musterbrief
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akademie.de erklärt sich zur GEZ-freien Zone
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Gegenabmahnung an die Rundfunkanstalten
Urteile zur PC-Gebühr
Wir veröffentlichen hier Urteile zur PC-Gebühr - pro und contra. Damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können.
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Entscheidungssammlung
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keine PC-Gebühr
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Keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr für privat genutzten PC
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Gebühr für internetfähige PCs ist rechtmäßig.
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keine PC-Gebühr
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keine PC-Gebühr
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PC-Gebühr für beruflich genutzten PC ist rechtmäßig.
