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Richtig Mahnen
Mahnen, Mahnverfahren, Verjährung, Verzugszinsen
Inhalt
Rechtlich gesehen sind förmliche Mahnungen bei Geldforderungen schon seit Jahren überflüssig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung hat der Kunde zu zahlen, punktum. Tut er das nicht, dürfen Sie ihm Verzugszinsen berechnen: bei Verbrauchern ca. 5%, bei Geschäftsleuten 8% pro Jahr. Unabhängig davon können Sie - mit Eintritt des Verzuges - gleich noch das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Wir erläutern die Rechtslage und geben Empfehlungen für ein korrektes, aber zeitgemäßes Mahnverfahren. Denn nicht zuletzt gilt auch beim Mahnen: der Ton macht die Musik!
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Forderungsmanagement für Ärzte und Rechtsanwälte
Das Verhältnis zwischen bestimmten Berufsgruppen wie Ärzten und Rechtsanwälten gegenüber ihrer Kundschaft unterliegt einem gesetzlich geregelten Schutz. Ein Mahnen nach Schema F ist daher bei Patienten und Mandanten nicht ohne Weiteres möglich. Welche Besonderheiten gelten, was zu beachten ist:
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