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Alles zum Thema Mehrwert-, Umsatz- und Vorsteuer
Die "Mehrwertsteuer" kennt man vom Kassenbon im Supermarkt, als Kostenfaktor. Für Selbstständige ist es damit nicht getan: Sie müssen sich schon etwas genauer mit der Umsatzsteuer befassen (so heißt sie richtig).
Dabei "berappen" genau genommen die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen diese Steuer gar nicht - die Last trägt der Endverbraucher. Aber der Staat verlangt von den Unternehmen gewissermaßen das Inkasso: Mit jeder Rechnung, die sie ihren Kunden stellen, müssen sie zusätzlich Umsatzsteuer-Prozente für das Finanzamt einfordern und abführen. Im Ausgleich können sie selbst bezahlte Umsatzsteuer dagegen aufrechnen. Unter dem Strich kommt dabei ein Nullsummen-Spiel heraus.
Das funktioniert aber nur, wenn alle Vorschriften beachtet werden - also zum Beispiel keine der Pflichtangaben auf der Rechnung fehlt. Sonst muss schnell die "Vorsteuererstattung" nachträglich wieder zurückbezahlt werden. Auf der Umsatzsteuer-Zahllast bleibt man selbstredend trotzdem sitzen.
Und auch "umsatzsteuerbefreite" kleinere Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten, können das Thema nicht einfach ignorieren - auch wenn sie im Regelfall keine Umsatzsteuer berechnen müssen und keine Vorsteuer erstattet bekommen. Wer etwa auf seinen Kassenbons oder Quittungen "inkl. 19 % MwSt." stehen hat, weil die Kasse halt so eingestellt ist, der schuldet diese 19 Prozent dann auch dem Finanzamt!
Natürlich hilft der Steuerberater, etwa wenn es um die mitunter äußerst diffizile Frage geht, ob für etwas der normale Umsatzsteuer-Satz oder die ermäßigten 7 % fällig werden. Trotzdem - in vielen Alltagsfragen (etwa beim Ausstellen von Rechnungen) liegen Sie klar vorn, wenn Sie als Selbstständiger oder als Unternehmerin selbst das nötige Grundlagenwissen mitbringen. Denn Umsatzsteuer-Fehler werden teuer - und sie rächen oft Jahre später.
Darf auf ordnungsgemäßen Rechnungen statt des offiziellen Begriffs "Umsatzsteuer" auch die landläufige Bezeichnung "Mehrwertsteuer" verwendet werden?
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