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Die Unternehmensform: Rechtsformen, Haftung und Steuerpflichten
Freiberufler oder Gewerbe? GmbH oder Einzelunternehmer - oder eine andere Rechtsform? Allein, als Gesellschaft oder lose verbunden?
Inhalt
Die eine, richtige Rechtsform für alle Existenzgründer gibt es nicht. Branchen-, Finanzierungs- und Haftungsfragen sowie die steuerliche Einzelsituationen sind dafür viel zu unterschiedlich. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform will also gut bedacht sein, weil sie oft weitreichende Folgen hat. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, die Selbstständigen und Unternehmern offen stehen.
Unternehmensform und Haftung
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Im Überblick: Welche geschäftlichen Risiken sich durch Rechtsform-Entscheidungen ausschließen oder minimieren lassen
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Kaufleute und Kaufmannseigenschaft: Wer ist denn nun eigentlich Kaufmann - und was hat das für Folgen?
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Was es mit den "ungeschriebenen Gesetzen" im Geschäftsleben auf sich hat
Durchgriffshaftung: Wann Geschäftsführer und Gesellschafter für Schulden haften
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Durchgriffshaftung bei der GmbH
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GmbH-Geschäftsführer aufgepasst: Sie haften weitgehend persönlich!
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Vorsicht, Haftungsfalle: Auf diese Fußangeln sollten Sie als GmbH-Geschäftsführer achten!
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Die gesetzliche Neuregelung des Überschuldungsbegriffs
"Freiberufler in Gesellschaft": Rechtsform-Alternativen für freie Berufe
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Wir stellen den wenig bekannten Gesellschafts-Zwitter für Selbstständige vor
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Wann für Freiberufler die Gründung einer GmbH sinnvoll ist - und wann nicht
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Welche Chancen bietet die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ - und welche Chancen hat die Rechtsform selbst?
Kooperationsformen für Freelancer
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Für Freiberufler und Selbstständige, die an gemeinsamen Aufträge arbeiten, gilt: klare Absprachen, erfolgreiche Zusammenarbeit.
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Wir stellen verschiedene Varianten der Zusammenarbeit vor, erläutern Vor- und Nachteile und geben Tipps zum guten Gelingen
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In einer "eingetragenen Genossenschaft" (eG) können auch Webworker und andere Dienstleister größere Aufträge abwickeln, gemeinsam Akquise betreiben und günstiger einkaufen.
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Ob ein Unterauftrag als "sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis" eingestuft wird, hängt nicht davon ab, wie Sie selbst das sehen!
