THEMENGRUPPE Einkommensteuer und "EÜR"
Vom "Lohnsteuerjahresausgleich" über die Einnahme-Überschuss-Rechnung bis hin zu Abschreibungen und GWG
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Von allem, was ein Mensch, ein Unternehmen oder auch ein Verein in diesem Land verdient, will der Staat etwas abhaben. Und damit nicht genug: Zusätzlich zum Anteil an den sauer verdienten Einkünften kostet einen der Fiskus auch noch Mühe und Nerven. Die Steuervorschriften sind kompliziert, die Materie ist trocken und das Finanzamt überhaupt ein unerfreuliches Thema.
Aber Sie haben etwas davon, wenn Sie sich mit Steuerfragen befassen - und zwar Geld.
Angestellte können sich im Rahmen des "Lohnsteuerjahresausgleichs" vom Finanzamt einen Teil der Steuern zurückholen. Unternehmer sparen, wenn Sie nicht jeden Beleg vom Steuerberatersortieren lassen müssen. Und Selbstständige, die das System betrieblicher Abschreibungen von "geringwertige Wirtschaftsgütern" bis zur "AfA" für langlebige Investitionen verstehen, haben bei Entscheidungen über betriebliche Anschaffungen eigenen Durchblick - und nicht nur ihr Steuerberater.

