Abfindungen korrekt versteuern

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 9. Februar 2011
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Arbeitshilfen

Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis - Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Begriff: Abfindungen sind Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält. Seit 2004 gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG.

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