Arbeitshilfen
Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis - Gesetzlicher Abfindungsanspruch
Begriff: Abfindungen sind Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält. Seit 2004 gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG.
Voraussetzungen für eine Abfindung gem. § 1a KSchG
Kündigung durch Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse
Anspruch auf Abfindung setzt Hinweis in der Kündigung voraus, dass ein betrieblicher Kündigungsgrund vorliegt und ein Abfindungsanspruch bei Verstreichenlassen der Klagefrist besteht.
Keine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers
Beachte: kein Anspruch bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund
Höhe
0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
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