Arbeitshilfen
Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis - Gesetzlicher Abfindungsanspruch
Begriff: Abfindungen sind Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält. Seit 2004 gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied