Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Wann Sie auf den Freiberufler-Status eine Chance haben (und wann nicht)

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Über den Autor: Harald Büring

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Harald Büring schloss nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und anschließendem Referendariat seine Ausbildung zum Volljuristen mit der zweiten juristischen Staatsprüfung in Düsseldorf ab. Im Anschluss daran war er bei einem Sozialverband sowie bei einem Spitzenverband der Krankenkassen tätig. Seit dem Jahr 2000 verfasst er als freiberuflicher Autor Beiträge für juristische Fachverlage und Onlinedienste.

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Der Status des Freiberuflers ist mit allerlei Vorteilen verbunden. Genau aus diesem Grunde versuchen zahlreiche Gründer und Selbstständige, den Freiberufler-Status zu erlangen. In vielen Fällen ist das aber gar nicht so einfach.

Eine Einstufung als Freiberufler zu erreichen, ist vor allem im IT-Bereich knifflig. Selbstständige im IT-Sektor haben von der Aufzählung der sogenannten "Katalogberufe" erst einmal wenig, weil sie darin schlicht nicht erfasst sind. Aber auch in anderen Branchen sind die Grenzen fließend. Was also tun?

Entscheidend ist, dass die Aufzählung von freiberuflichen Tätigkeiten per Gesetz in nicht abschließend ist. Demnach sind implizit auch Berufe erfasst, die den genannten "ähnlich" sind. Wann dies der Fall ist, dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. Harald Büring gibt Auskunft, wann Sie auf einen Freiberufler-Status hoffen dürfen - und wann nicht.

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