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Anlageberater, Finanzberater, Versicherungsberater
Wer als Anlageberater, Finanzberater oder Versicherungsberater tätig ist, hat keine Chance auf Anerkennung als Freiberufler. Den negativen Ausschlag gibt, dass für diese Berufe keine akademische Ausbildung notwendig ist und es lediglich um eine Verwertung von kaufmännischen Kenntnissen geht. Dies hat der Bundesfinanzhof für den Finanzberater am 13.04.1988 (Akz. I R 300/83), für den Anlageberater am 02.09.1988 (Akz. III R 58/85) und für den Versicherungsberater am 16.10.1997 (Akz. IV R 19/97) entschieden.
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