Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden im IT-Bereich
EDV-Berater
Ein EDV-Berater übt immer dann eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn diese mit einem der Katalogberufe vergleichbar ist. In Betracht kommen hier v.a. die Berufsgruppen des Betriebswirtes oder - bei technischer Ausrichtung - die des Ingenieurs oder Diplom-Informatikers. Soweit es um die Entwicklung von Systemsoftware und Anwendungssoftware geht, gelten die gleichen Grundsätze wie für Programmierer: Gute Karten besitzt nur, wer qualifizierte Software entwickelt.
Die notwendige Vergleichbarkeit mit dem Tätigkeitsfeld eines Ingenieurs ist neben der Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software lt. BFH auch in den folgenden Fällen gegeben (BFH vom 22.09.2009, Akz. VIII R 63/06):
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