Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden im IT-Bereich
EDV-Berater ohne Hochschulabschluss
Ein EDV-Berater ohne entsprechenden Hochschulabschluss kann den Status als Freiberufler erlangen, wenn er sich als Autodidakt vergleichbare Kenntnisse selbst angeeignet hat - und dies aufgrund eigener praktischer Arbeit bzw. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachweist (BFH vom 22.09.2009, Akz. VIII R 63/06).
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