Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden im IT-Bereich
Eine Einstufung als Freiberufler zu erreichen, ist vor allem im IT-Bereich knifflig bis kompliziert. Selbstständige im IT-Bereich haben von der Aufzählung der sogenannten "Katalogberufe" erst einmal wenig, weil sie darin nicht erfasst sind.
Entscheidend ist allerdings, dass die Aufzählung von freiberuflichen Tätigkeiten in § 18 EStG nicht abschließend ist. Nach dieser Vorschrift sind auch Berufe erfasst, die den genannten Gruppen "ähnlich" sind. Wann dies der Fall ist, dazu gibt es zahlreiche Entscheidungen der Gerichte.
