Kriterien, die die Freiberuflichkeit gefährden
Gewerbliche Nebentätigkeit
Wer als Freiberufler zugleich auch gewerbliche Nebentätigkeiten ausführt, kann unter Umständen seinen Status als Freiberufler verlieren. Das ist bspw. immer dann der Fall, wenn durch das Gewerbe der freiberufliche Teil "infiziert" wird. Dies hat zur Folge, dass das Finanzamt Ihre gesamte Tätigkeit als gewerblich ansieht.
In der Praxis kommt das immer dann vor, wenn Freiberufler ihren Kunden entgegenkommen möchten und dabei berufsfremde, zusätzliche Leistungen anbieten.
Beispiel: Ein Grafikdesigner entwickelt nicht nur ein passendes Layout für eine Zeitung, sondern akquiriert zugleich auch noch Anzeigen.
Beispiel: Ein Journalist übernimmt für einen Auftraggeber die PR-Arbeit. Er gibt jedoch nicht nur Pressemitteilungen heraus, sondern erledigt auch noch organisatorische Dinge. Hierzu gehört die Ausarbeitung eines Budget- und Aktivitätsplanes, die Schaffung und der dAusbau von Kontakten zu den Medien, die Anregung und Durchführung von Kooperationen mit Partnern, die Einladung der Presse zu Verkaufsterminen und Messebetreuung der Redaktionen, der Versand von Produktionsgütern für Fototermine, die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Pressepräsentationen und Presseschauen sowie die Abwicklung und Nacharbeitung für die genannten Aktionen. Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass die gesamte Tätigkeit dieses Journalisten als gewerblich anzusehen ist (vgl. BFH- Urteil vom 24.09.1998, Akz. IV R 16/98).
Gefährlich für Ihre Einstufung als Freiberufler ist alles, was mit dem Handel, der Produktion, dem Verkauf von irgendwelchen Waren und deren Vermarktung zu tun hat.
Riskieren sollten Sie einen gewerblichen Job nur dann, soweit dieser mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit überhaupt nichts zu tun hat. Es darf keinerlei sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen. In dieser Situation sollten Sie unbedingt Ihre jeweils erwirtschafteten Einnahmen und getätigten Ausgaben getrennt ermitteln und auch eine separate Buchführung vornehmen. Sonst nämlich darf das Finanzamt trotzdem insgesamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen - mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen.
Selbstverständlich sollten Sie nicht vergessen, Ihre gewerbliche Nebentätigkeit anzumelden.
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