Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Managementberater

Wer als Managementberater Führungskräften Kenntnisse vermittelt, die von ihm speziell aufgrund deren Persönlichkeit und deren Stellung im jeweiligen Unternehmen erarbeitet wurden, ist normalerweise gewerblich tätig. Anders verhält es sich allenfalls dann, wenn der Betreffende eine Ausbildung zum Psychologen/Psychotherapeuten abgeschlossen hat - und in solchen Berufsfeldern auch tätig ist (BFH vom 11.06.1997, Akz. XI R 2/95).

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