Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Marketingberater

Bei einem Marketingberater kommt eine freiberufliche Tätigkeit dann infrage, wenn er das Studium eines Betriebswirtes/Volkswirtes oder eine andere wissenschaftliche Ausbildung absolviert hat.

Diese Voraussetzung liegt bspw. dann vor, wenn der Betroffene ein Studium der Betriebswirtschaftslehre absolviert hat und die dadurch erworbenen Kenntnisse zumindest in einem Hauptbereich auch tatsächlich einsetzen kann. Hierzu gehören: Unternehmensführung, Leistungserstellung, Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen.

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