Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Personalberater

Als Personalberater müssen Sie zunächst einmal über umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, die Sie sich entweder durch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre oder ein Selbststudium angeeignet haben. Nur dann kommt der Freiberufler-Status für Sie infrage.

Darüber hinaus haben Sie nur dann eine Chance, wenn Sie auch wirklich eine Beratungsleistung erbringen. Diese muss sich dadurch auszeichnen, dass Sie Ihren Auftraggeber bei seinen unternehmerischen Entscheidungen in Fragen der Personalwirtschaft unterstützen und diese vorbereiten.

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