Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Psychologen, die als Unternehmensberater arbeiten

Ein Psychologe wird als Freiberufler eingestuft, wenn er z. B. als Psychotherapeut heilberuflich arbeitet oder wissenschaftlich, erzieherisch oder unterrichtend tätig ist.

Ausgebildete Psychologen, die als Unternehmensberater arbeiten, sind dann Freiberufler, wenn sie wissenschaftlich tätig sind. Dies setzt voraus, dass sie eine besonders qualifizierte Arbeit ausüben, bei der schwierige Streitfälle nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten zu lösen sind.

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