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Publizisten
Wer im publizistischen Bereich tätig ist - wie etwa ein Online-Journalist, Online-Publizist, Texter, Lektor oder Ghostwriter -, wird vom Fiskus normalerweise auch als Freiberufler angesehen. Das gilt allerdings dann nicht, soweit derjenige lediglich Datensammlungen wie Linklisten zusammenstellt oder mit den Texten anderer als sogenannter Content-Provider handelt.
Aufpassen müssen Publizisten, wenn sie ein Auskommen als Werbetexter haben. Hier muss das Finanzamt überzeugt werden, dass man dennoch eigenschöpferisch genug tätig ist. Dies lässt sich vor allem dadurch erreichen, dass Sie sich von Ihrem Auftraggeber bei der Auftragserteilung nicht allzu viele Vorgaben machen lassen.
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