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Unternehmensberater
Ob Unternehmensberatern der freiberufliche Status zuerkannt wird, hängt von der jeweiligen Ausbildung und Tätigkeit ab.
Verfügt ein Unternehmensberater über eine gründliche und breite Ausbildung als Betriebswirt und berät er in betriebswirtschaftlichen Fragen, wird er vom Fiskus als beratender Betriebswirt (= Katalogberuf) angesehen und ist somit Freiberufler.
Es kommt ferner - wie bei den EDV-Beratern - eine ingenieurähnliche Tätigkeit in Betracht. Beispiel: Der Absolvent einer technischen Fachschule macht sich nach Ablegen seiner staatlichen Prüfung zum Betriebswirt-EDV unter der Bezeichnung Unternehmensberater auf dem Gebiet des EDV-Consulting/Software Engineering selbständig (BFH vom 22.09.2009, Akz. VIII R 63/06).
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