Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Unternehmensberater

Ob Unternehmensberatern der freiberufliche Status zuerkannt wird, hängt von der jeweiligen Ausbildung und Tätigkeit ab.

  • Verfügt ein Unternehmensberater über eine gründliche und breite Ausbildung als Betriebswirt und berät er in betriebswirtschaftlichen Fragen, wird er vom Fiskus als beratender Betriebswirt (= Katalogberuf) angesehen und ist somit Freiberufler.

  • Es kommt ferner - wie bei den EDV-Beratern - eine ingenieurähnliche Tätigkeit in Betracht. Beispiel: Der Absolvent einer technischen Fachschule macht sich nach Ablegen seiner staatlichen Prüfung zum Betriebswirt-EDV unter der Bezeichnung Unternehmensberater auf dem Gebiet des EDV-Consulting/Software Engineering selbständig (BFH vom 22.09.2009, Akz. VIII R 63/06).

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