Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende

Von: Harald Büring
Stand: 9. August 2010
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Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden im IT-Bereich

Webdesigner

Webdesigner sind dann freiberuflich tätig, wenn sie nicht nur eine bestimmte Webseite in technischer bzw. organisatorischer Hinsicht betreuen, sondern vielmehr für deren Gestaltung verantwortlich und dabei künstlerisch tätig sind.

Eine künstlerische Tätigkeit zeichnet sich hier dadurch aus, dass der Schwerpunkt in einem kreativen Gestaltungsprozess liegt. Zwar darf der Auftraggeber Gestaltungsrichtlinien vorgeben - mehr allerdings auch nicht. Lässt der Auftraggeber keine Eigenständigkeit mehr zu, sondern schreibt alles bis ins Detail vor, scheidet eine künstlerische Betätigung aus.

Webdesigner brauchen nicht unbedingt über eine bestimmte fachliche Qualifikation verfügen. Gleichwohl haben es Hochschulabsolventen leichter, die einen einschlägigen Abschluss als Grafikdesigner oder Diplom-Designer in der Tasche haben.

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