Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Mögliche und unmögliche Abmahngründe

Die Stichwort-Hitliste der beliebtesten Abmahnfallen für Online-Händler

Von: RA Max-Lion Keller
Stand: 5. September 2008
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Über den Autor: RA Max-Lion Keller

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Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (Informationsrecht) ist Partner der Münchner Kanzlei IT-Recht, die sich auf das IT- und Vergaberecht spezialisiert hat. Neben Datenschutz und IT-Security beschäftigt sich der Autor schwerpunktmäßig mit den Themen E-Commerce, Softwarelizenzrecht und IT-Vertragsrecht. Regelmäßig kommentiert RA Keller aktuelle Entwicklungen aus der unübersichtlichen Welt des IT-Rechts in Presse und Fachpublikationen. Auf www.it-recht-kanzlei.de erhalten Sie täglich aktualisierte, umfangreiche Informationen.

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Abmahngrund AGB

Das massenhafte Abmahnen von Online-Shop-Betreibern hat mittlerweile die Dimension eines Volkssports angenommen: "Jeder mahnt jeden ab und alle verdienen daran". Die folgende Liste der IT-Recht-Kanzlei zählt nur einige der möglichen (und unmöglichen) Gründe auf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Form der AGB

  • AGB in zu kleinem Scrollkasten

Falsche Angaben

  • Es wurde ein falscher Erfüllungsort angegeben

  • Es wurde dem Verbraucher ein verbindlicher Gerichtsstand angegeben

Regelungen zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden

  • Vertragsschluss wird nicht geregelt

  • Vertragsschluss bei eBay: Eigene AGB-Regeln entgegen der eBay-AGB, welche verlangt dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustanden kommt

  • Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen

  • Bei eBay-Angeboten: Klausel "alle Angebote sind freibleibend"

  • Bei Online-Shops: Klausel " alle Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich"

Regelungen zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung

  • Gewährleistung, also Haftung bei mangelhaften Produkten wird komplett ausgeschlossen

  • Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware

  • Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht

  • Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor

  • Ausschluss des Schadensersatzes

  • Bei eBay-Angeboten: Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise "Spaßbieterklausel" bei eBay, etwa "Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt")

  • Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis(ja, so etwas wird tatsächlich abgemahnt).

  • Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen

  • Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller

Regelungen zu Versand/Lieferung und Versandkosten

  • Verbraucher wird Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an Transportperson auferlegt

  • Regelung, dass Verbraucher Ware versichern soll

  • Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden

  • Festlegung unverbindlicher oder nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen

  • Bei eBay und Online-Shops: Verwendung eines Selbstbelieferungsvorbehalts

  • Regelung, dass Verbraucher Versandkosten erfragen muss

  • Regelung, dass Käufer Kosten der Auslandsrücksendung bei mangelhafter Ware tragen muss

Regelungen zu Falsch- und Teillieferungen

  • Verwendung von Änderungsvorbehalten

  • Bei eBay-Angeboten: Klausel "Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich"

  • Klausel "Änderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten"

  • Vorbehalt zu Teillieferungen

Sonstige Regelungen und Klauseln

  • Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts

  • Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen

  • Verwendung der Salvatorischen Klausel

  • Klausel "Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig"

  • Bei Fernabsatzverträgen: Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs

Markenrecht bei Ebay

Den Beitrag zu markenrechtlichen Fallstricken für Ebay-Anbieter finden Sie hier: "Eigenimporte, Grauimporte und gefälschte Produkte: Die Marken-Sünden der Ebayverkäufer".

Ob und wann eine Abmahnung wettbewerbsrechtlich relevant ist, muss in der Regel ein Anwalt herausfinden. Wie Sie auf den Erhalt einer Abmahnung reagieren sollten, sagt Ihnen diese Checkliste der IT-Recht-Kanzlei.

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Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.

Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...