Abmahngrund Impressum, PAngV, Werbung
Impressum
Fehlende Angaben
Impressum fehlt vollständig
E-Mail-Adresse fehlt
Hinweis auf eingetragenen Kaufmann (e. K.) fehlt
Vertretungsberechtigter Komplementär wird nicht ausgewiesen
Handelsregister und Registernummer werden nicht angegeben
Falsche/unvollständige Angaben
Falsche Postadresse im Impressum
Statt E-Mailangabe wird Kontaktformular verwendet
Vorname wird abgekürzt
Preisangabenverordnung
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Keine Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle
Versandkosten
Bei "Sofort Kaufen": Keine Versandkosten in unmittelbarer Nähe des Buttons ausgewiesen
Keine Angabe der Versandkosten für das Ausland
Versandkosten müssen erfragt werden
Versandkosten werden nur in den AGB oder erst im "Warenkorb" angezeigt
Grundpreisangaben
Keine Grundpreisangaben genannt
Grundpreisangaben an falscher Stelle genannt
Sonstiges
Regelung "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten", ohne dabei die Inselzuschläge getrennt explizit zu beziffern
eBay: Weiterreichung von Paypal-Gebühren an Käufer ohne entsprechenden Hinweis
Hotels mit Webseiten: Angabe einer Preisspanne anstatt konkreter Preise
Werbung
Irreführende Werbung
Irreführende Qualitätsberühmung in Werbung (z.B. "High End" für nur gute oder durchschnittliche Geräte)
Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung von Waren in Werbung
Werbung mit irreführenden Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkgeräten)
Irreführende Werbung bei Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)
Irreführende Werbung für günstige "No-Name-Produkte", wenn nicht deutlich wird, dass es sich nicht um Originalware handelt (z.B. bei Druckerpatronen)
Werbung enthält intransparente und irreführende Preisgegenüberstellungen
Bei Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesicert sind
Auftreten als Verbraucher/Privatier trotz Unternehmereigenschaft bei eBay
Verwenden von Produktbildern, die nicht mit dem zu verkaufenden Produkt identisch sind, ohne Hinweis auf diese Tatsache
Unerlaubte Verwendung des CE-Zeichens oder pflichtwidrige Nichtverwendung des CE-Zeichens
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Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.
Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...