Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Mögliche und unmögliche Abmahngründe

Die Stichwort-Hitliste der beliebtesten Abmahnfallen für Online-Händler

Von: RA Max-Lion Keller
Stand: 5. September 2008
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Über den Autor: RA Max-Lion Keller

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Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (Informationsrecht) ist Partner der Münchner Kanzlei IT-Recht, die sich auf das IT- und Vergaberecht spezialisiert hat. Neben Datenschutz und IT-Security beschäftigt sich der Autor schwerpunktmäßig mit den Themen E-Commerce, Softwarelizenzrecht und IT-Vertragsrecht. Regelmäßig kommentiert RA Keller aktuelle Entwicklungen aus der unübersichtlichen Welt des IT-Rechts in Presse und Fachpublikationen. Auf www.it-recht-kanzlei.de erhalten Sie täglich aktualisierte, umfangreiche Informationen.

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Abmahngrund Versand + Verpackung

Versand und Verpackung

Versicherter und unversicherter Versand

  • Werbung mit "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten

  • Werbung mit "unversicherter Versand"

  • Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand angeboten

  • Empfehlung, dass Käufer/Verbraucher Ware versichern soll

Verkaufsabwicklung

  • Über eBay wird Ware angeboten, die nicht geliefert werden kann.

  • Verwendung ungenauer Angaben bzgl. der Lieferzeit wie "in der Regel" oder "ca."

Apotheken und Arzneimittel

Apothekenbetriebsverordnung

  • Verkauf von "Gesundheitsreisen" (= gewerbliche Angebote ohne Bezug zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Apothekers) in der Apotheke

Arzneimittelgesetz und Arzneimittelfestpreisverordnung

  • Verkauf von Arzneimitteln unter Nichtbeachtung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes

  • Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet

  • Verkauf von Arzneimitteln zu anderen als den festgelegten Preisen

Kosmetik und Textil

Kosmetikverordnung

  • Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten der Kosmetikverordnung

Textilkennzeichnungsgesetz

  • Nicht Kennzeichnen von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG (z.B. keine Angaben zum Rohstoffgehalt)

Chemie

Chemikaliengesetz

  • Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten des Chemikaliengesetzes (z.B. Angabe der den Stoff betreffenden Gefährlichkeitsmerkmale)

PKW

PKW-EnVKV

  • Beim Verkauf neuer PKW: Keine Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch

Elektro, Energie, Batterie

Elektrogesetz

  • Vertreiben nicht registrierter aber registrierungspflichtiger Waren als Hersteller iSd. ElektroG

Energiekennzeichnungsverordnung

  • Kein (oder falsches) Kennzeichnen von kennzeichnungspflichtigen Geräten nach der EnVKV (z.B. "Weisse Ware", Geschirrspüler, Elektrobacköfen, ...)

EU-Batterierichtlinie

  • Fehlender Hinweis auf Vorgaben der Batterierichtlinie und Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Batterien

Lebensmittel und Nahrungszusätze

  • Bei Verkauf und Werbung für Lebensmittel: Verstöße gegen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (z.B. Bedingung für nährwerts- und gesundheitsbezogene Werbung)

  • Gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung sowie Werbung mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen irreführenden Aussagen (allgemein oder im Einzelfall)

  • Verwendung von zur Täuschung geeigneter Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstiger Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung

  • Anpreisen besonderer Eigenschaften, obwohl alle Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen

  • Beimessen von Wirkungen, die dem Lebensmittel nicht zukommen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind

  • Anpreisung eines Lebensmittels als Arzneimittel

  • Fehlende oder falsche Kennzeichnung von zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

  • Verstöße gegen die Vorgaben und Kennzeichnungspflichten der Nahrungsergänzungsmittelverordnung

  • Irreführende Verwendung geschützter Weinbezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG ("Réserve", "Grande Réserve", ...)

  • Beim Verkauf von Obst und Gemüse: Keine Kennzeichnung des Ursprungslandes

Jugendschutzgesetz

  • Öffentliches Anbieten von Medien, die in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen sind

  • Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen durch Werbeaktionen


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Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.

Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...