Abmahngrund Versand + Verpackung
Versand und Verpackung
Versicherter und unversicherter Versand
Werbung mit "versicherter Versand" ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten
Werbung mit "unversicherter Versand"
Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand angeboten
Empfehlung, dass Käufer/Verbraucher Ware versichern soll
Verkaufsabwicklung
Über eBay wird Ware angeboten, die nicht geliefert werden kann.
Verwendung ungenauer Angaben bzgl. der Lieferzeit wie "in der Regel" oder "ca."
Apotheken und Arzneimittel
Apothekenbetriebsverordnung
Verkauf von "Gesundheitsreisen" (= gewerbliche Angebote ohne Bezug zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Apothekers) in der Apotheke
Arzneimittelgesetz und Arzneimittelfestpreisverordnung
Verkauf von Arzneimitteln unter Nichtbeachtung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes
Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet
Verkauf von Arzneimitteln zu anderen als den festgelegten Preisen
Kosmetik und Textil
Kosmetikverordnung
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten der Kosmetikverordnung
Textilkennzeichnungsgesetz
Nicht Kennzeichnen von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG (z.B. keine Angaben zum Rohstoffgehalt)
Chemie
Chemikaliengesetz
Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten des Chemikaliengesetzes (z.B. Angabe der den Stoff betreffenden Gefährlichkeitsmerkmale)
PKW
PKW-EnVKV
Beim Verkauf neuer PKW: Keine Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch
Elektro, Energie, Batterie
Elektrogesetz
Vertreiben nicht registrierter aber registrierungspflichtiger Waren als Hersteller iSd. ElektroG
Energiekennzeichnungsverordnung
Kein (oder falsches) Kennzeichnen von kennzeichnungspflichtigen Geräten nach der EnVKV (z.B. "Weisse Ware", Geschirrspüler, Elektrobacköfen, ...)
EU-Batterierichtlinie
Fehlender Hinweis auf Vorgaben der Batterierichtlinie und Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Batterien
Lebensmittel und Nahrungszusätze
Bei Verkauf und Werbung für Lebensmittel: Verstöße gegen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (z.B. Bedingung für nährwerts- und gesundheitsbezogene Werbung)
Gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung sowie Werbung mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen irreführenden Aussagen (allgemein oder im Einzelfall)
Verwendung von zur Täuschung geeigneter Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstiger Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung
Anpreisen besonderer Eigenschaften, obwohl alle Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen
Beimessen von Wirkungen, die dem Lebensmittel nicht zukommen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
Anpreisung eines Lebensmittels als Arzneimittel
Fehlende oder falsche Kennzeichnung von zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Verstöße gegen die Vorgaben und Kennzeichnungspflichten der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
Irreführende Verwendung geschützter Weinbezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG ("Réserve", "Grande Réserve", ...)
Beim Verkauf von Obst und Gemüse: Keine Kennzeichnung des Ursprungslandes
Jugendschutzgesetz
Öffentliches Anbieten von Medien, die in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen sind
Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen durch Werbeaktionen
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.
Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...