Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Mögliche und unmögliche Abmahngründe

Die Stichwort-Hitliste der beliebtesten Abmahnfallen für Online-Händler

Von: RA Max-Lion Keller
Stand: 5. September 2008
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Über den Autor: RA Max-Lion Keller

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Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (Informationsrecht) ist Partner der Münchner Kanzlei IT-Recht, die sich auf das IT- und Vergaberecht spezialisiert hat. Neben Datenschutz und IT-Security beschäftigt sich der Autor schwerpunktmäßig mit den Themen E-Commerce, Softwarelizenzrecht und IT-Vertragsrecht. Regelmäßig kommentiert RA Keller aktuelle Entwicklungen aus der unübersichtlichen Welt des IT-Rechts in Presse und Fachpublikationen. Auf www.it-recht-kanzlei.de erhalten Sie täglich aktualisierte, umfangreiche Informationen.

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Abmahngrund Widerrufs- und Rückgaberecht

Widerrufs- und Rückgaberecht

Allgemeines

  • Keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht

  • Bei eBay: Verwenden von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung

  • Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung

Ausschluss des Widerrufs-/Rückgaberechts

  • Bei eBay: Widerrufsrecht bei Versteigerungen ausgeschlossen

  • Widerrufsrecht in gesetzlich nicht geregeltem Fall ausgeschlossen

Widerrufsfrist

  • Keine Angabe, wann Widerrufsfrist zu laufen beginnt

  • Falscher Fristbeginn ausgewiesen ("frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", "Widerrufsfrist beginnt 14 Tage nach Erhalt der Ware", ...)

  • Bei eBay, ggf. auch Amazon-Marketplace: Nur zweiwöchige Widerrufsfrist eingeräumt

  • Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat eingeräumt (bei eBay, amazon)

Widerrufsadressat und Telefonnummer

  • Keine Angaben zum Widerrufsadressaten

  • Statt der Angabe der Widerrufsadresse wird auf das Impressum verwiesen

  • Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angegeben

Form der Belehrung

  • Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollkasten

  • Bei eBay: Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei von einem externen Server eingeblendet und steht nicht im Quelltext des eBay-Angebots

  • Bei eBay: Widerrufsbelehrung befindet sich an falscher Stelle, z.B. der "Mich-Seite"

Inhalt der Belehrung - Rücksendekosten

  • Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht

  • Unfrankierte Warenrücksendung wird nicht angenommen

  • Rücksendekosten werden pauschal dem Verkäufer auferlegt

  • Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, ...)

  • Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei

Inhalt der Belehrung - Rechtsfolgen und Wertersatzpflicht

  • Generell: Widerrufsbelehrung enthält keine oder falsche Angaben zu Rechtsfolgen

  • Bei eBay: Hinweis auf Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme nicht in Textform

Widersprüchliche Bestimmungen von eBay einerseits und dem BGB andererseits führen dazu, dass eBay-Händler eine Abmahnung riskieren, wenn Sie vom Kunden Wertersatz bei Rückgabe verlangen. Mehr dazu bei IT-Recht.

  • Kein Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat

Inhalt der Belehrung - Art und Weise des Widerrufs/der Rücksendung

  • Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt

  • Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann

  • Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig

  • Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei

  • Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei

  • Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei

  • Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt

Garantien

  • Zusicherung einer lebenslangen Garantie

  • Werbung mit Garantie ohne Hinweis auf daneben bestehende Gewährleistungsrechte

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Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.

Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...