Abmahngrund Widerrufs- und Rückgaberecht
Widerrufs- und Rückgaberecht
Allgemeines
Keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht
Bei eBay: Verwenden von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung
Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung
Ausschluss des Widerrufs-/Rückgaberechts
Bei eBay: Widerrufsrecht bei Versteigerungen ausgeschlossen
Widerrufsrecht in gesetzlich nicht geregeltem Fall ausgeschlossen
Widerrufsfrist
Keine Angabe, wann Widerrufsfrist zu laufen beginnt
Falscher Fristbeginn ausgewiesen ("frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", "Widerrufsfrist beginnt 14 Tage nach Erhalt der Ware", ...)
Bei eBay, ggf. auch Amazon-Marketplace: Nur zweiwöchige Widerrufsfrist eingeräumt
Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat eingeräumt (bei eBay, amazon)
Widerrufsadressat und Telefonnummer
Keine Angaben zum Widerrufsadressaten
Statt der Angabe der Widerrufsadresse wird auf das Impressum verwiesen
Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angegeben
Form der Belehrung
Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollkasten
Bei eBay: Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei von einem externen Server eingeblendet und steht nicht im Quelltext des eBay-Angebots
Bei eBay: Widerrufsbelehrung befindet sich an falscher Stelle, z.B. der "Mich-Seite"
Inhalt der Belehrung - Rücksendekosten
Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht
Unfrankierte Warenrücksendung wird nicht angenommen
Rücksendekosten werden pauschal dem Verkäufer auferlegt
Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, ...)
Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
Inhalt der Belehrung - Rechtsfolgen und Wertersatzpflicht
Generell: Widerrufsbelehrung enthält keine oder falsche Angaben zu Rechtsfolgen
Bei eBay: Hinweis auf Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme nicht in Textform
Widersprüchliche Bestimmungen von eBay einerseits und dem BGB andererseits führen dazu, dass eBay-Händler eine Abmahnung riskieren, wenn Sie vom Kunden Wertersatz bei Rückgabe verlangen. Mehr dazu bei IT-Recht.
Kein Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat
Inhalt der Belehrung - Art und Weise des Widerrufs/der Rücksendung
Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig
Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei
Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
Garantien
Zusicherung einer lebenslangen Garantie
Werbung mit Garantie ohne Hinweis auf daneben bestehende Gewährleistungsrechte
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
Fantastisch - endlich mal eine Zusammenstellung all der einzelnen Abmahngründe, die in den vergangenen paar Jahren zusammengekommen sind! Allerdings frage ich mich im Moment ernsthaft, ob ich jemals einen Online-Shop einrichten würde. Man kann eigentlich nur in irgendeine Falle tappen. Wenn man 99 umschifft, tappt man bestimmt in die hundertste.
Sehr gut - und abschreckend, zwischenzeitlich fährt man besser auf das Internet zu verzichten, oder seinen Sitz im Ausland zu haben - Raubrittermethoden sind das und den Sinn von 95% der Pflicht- Falsch- oder ???-Angaben verstehen nur noch Fachanwälte - und ich bin Webdesigner und Programmierer.
Jeden Tippfehler oder Nicht-Rechtskonforme Formulierung unter Strafe zu stellen verstösst nicht gegen den Wettbewerb oder sonst was, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand.
Ich erwäge derzeit alles aus dem Netz zu nehmen - und ich betreibe viele Projekte - aber der Ärger und die Kosten nerven ...