Übersicht Abschreibungsmöglichkeiten
Ausführliche Informationen
Was hat es mit all diesen ominösen "Abschreibungen" überhaupt auf sich? Lesen Sie dazu den Beitrag Praktisches Steuer-Wissen: Abschreibung, AfA und Wertgrenzen".
Speziell mit der Absenkung der GWG-Grenze und der Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter befasst sich der Beitrag "Vorsicht, GWG-Falle! Neue GWG-Abschreibungsgrenze und Sammel-Abschreibung".
Die Neueregelung der Sonderabschreibung für Investitionsrücklagen erklären wir ausführlich in "Investitionsabzugsbetrag statt Ansparabschreibung - Sonderabschreibung für Gründer entfällt!".
Und noch ein Tipp zu einer Abschreibungsmöglichkeit, die oft übersehen wird: "Abschreibungen: Private Gegenstände nicht vergessen!".
Änderungen der Abschreibungsmöglichkeiten ab 2008
Position |
Rechtslage bis zum 31.12.2007 |
Änderungen ab dem 1.1.2008 |
Änderungen ab dem 1.1.2009 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten max. 410 Euro |
Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten max. 150 Euro |
Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten max. 150 Euro |
Bildung eines Sammelpostens |
Für Anschaffungen bis 31.12.2007 nicht möglich (keine Regelung vorhanden) |
Zusammengefasst werden alle beweglichen, selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro betragen; Verteilung über 5 Jahre |
Zusammengefasst werden alle beweglichen, selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro betragen; Verteilung über 5 Jahre |
Degressive Abschreibung |
Möglich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 30 % |
Abgeschafft für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.1.2008 angeschafft oder hergestellt werden. |
Für Bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2009 und 2010 angeschafft werden, beträgt die degressive Abschreibung das 2,5-fache der linearen Afa, höchstens jedoch 25 % |
Sonderabschreibung |
Begünstigt sind neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Begünstigte Betriebsgröße: Bei Bilanzierung: Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, das der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht, höchstens 204.517 Euro Bei EÜR: kein Grenzwert |
Begünstigt sind alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Begünstigte Betriebsgröße: Bei Bilanzierung: Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, das der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht, höchstens 235.000 Euro Bei EÜR: Gewinn des Vorjahres höchstens 100.000 Euro. |
Begünstigt sind alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Begünstigte Betriebsgröße: Bei Bilanzierung: Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, das der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht, höchstens 335.000 Euro Bei EÜR: Gewinn des Vorjahres höchstens 200.000 Euro. |
Übersicht über die Abschreibungen von Wirtschaftsgütern ohne Gebäude
Bezeichnung der Abschreibung |
Abzuschreibendes Objekt |
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung |
Lineare Abschreibung: Gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer |
Abnutzbare Wirtschaftsgüter (bewegliche und unbewegliche) |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert |
Leistungsabschreibung: über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes |
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Außergewöhnliche Abschreibung: außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung |
Abnutzbare Wirtschaftsgüter |
Entsprechend der außergewöhnlichen Abnutzung |
Geschäfts- oder Firmenwert: lineare Abschreibung über 15 Jahre |
Geschäfts- oder Firmenwert bei einem Gewerbebetrieb |
Anschaffungskosten |
Sonderabschreibung von 20%: nach Wahl verteilt auf 5 Jahre neben der linearen Abschreibung, danach Abschreibung nach Restwert und Restnutzungsdauer (vorherige Ansparabschreibung bzw. Investitionsabzugsbetrag nicht erforderlich) |
Neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu nicht mehr als 10% privat genutzt werden |
Anschaffungs- oder Herstellkosten, ggf. nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags. |
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung zu 100% |
Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 150 Euro netto ohne USt.. |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert, ggf. nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags |
Sammelposten: Poolabschreibung über 5 Jahre mit 1/5 pro Jahr |
Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro netto ohne USt.. |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert, ggf. nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags |
Absetzung für Substanzverringerung: jährliche Absetzung nach dem jeweiligen Substanzverzehr |
Bodenvorkommen u.ä. |
Anschaffungskosten oder Einlagewert |
Absetzungen für Wirtschaftsgebäude
Voraussetzungen |
linear |
linear |
degressiv |
Betriebsvermögen; keine Wohnzwecke; Bauantrag nach dem 31.03.1985 |
Betriebsvermögen; keine Wohnzwecke; Bauantrag nach dem 31.03.1985 |
Betriebsvermögen; keine Wohnzwecke |
|
Bauantrag/Kaufvertrag vor dem 01.01.2001 |
Bauantrag/Kaufvertrag nach dem 01.01.2001 |
Bauantrag nach dem 31.03.1985 und vor dem 01.01.1994 |
|
AfA-Satz |
4 % |
3 % |
1.-4. Jahr: 10 % 5.-7. Jahr: 5 % 8.-25. Jahr: 2,5 % |
Bemessungsgrundlage |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
Personenkreis |
Erwerber/Bauherr |
Erwerber/Bauherr |
Bauherr/ggf. Erwerber |
AfA im Erstjahr |
Zeitanteilig |
Zeitanteilig |
voll |
Absetzungen für alle anderen Gebäude (lineare Absetzung)
Voraussetzungen |
Linear |
Linear |
fertig gestellt vor dem 01.01.1925 |
fertig gestellt nach dem 31.12.1924 |
|
AfA-Satz |
2,5 % |
2 % |
Bemessungsgrundlage |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
Personenkreis |
Erwerber/Bauherr |
Erwerber/Bauherr |
AfA im Erstjahr |
Zeitanteilig |
Zeitanteilig |
Absetzungen für alle anderen Gebäude (degressive Absetzung)
Voraussetzungen |
Degressiv |
|||||
Keine Wohnzwecke Betriebsvermögen Bauantrag/Kaufvertrag |
Keine Wohnzwecke Betriebsvermögen Bauantrag/Kaufvertrag |
Wohnzwecke (Betriebs-/ Privatvermögen) Bauantrag/Kaufvertrag |
Wohnzwecke (Betriebs-/ Privatvermögen) Bauantrag/Kaufvertrag |
Wohnzwecke (Betriebs-/ Privatvermögen) Bauantrag/Kaufvertrag |
Wohnzwecke (Privatvermögen) Bauantrag/Kaufvertrag |
|
vor dem 01.01.1994 |
nach dem 01.01.1994 |
nach dem 28.02.1989 und vor dem 01.01.1996 |
nach dem 31.12.1995 und vor dem 01.01.2004 |
nach dem 31.12.2003 |
nach dem 31.12.2005 |
|
AfA-Satz |
1.-4. Jahr: 10 % 5.-7. Jahr: 5 % 8.-25. Jahr: 2,5 % |
Nur noch lineare AfA gem. § 7 Abs.4 S.1 Nr.1 EStG |
1.-4. Jahr: 7% 5.-10. Jahr: 5 % 11.-16. Jahr: 2 % 17.-40. Jahr: 1,25 % |
1.-8. Jahr: 5% 9.-14. Jahr: 2,5 % 15.-50. Jahr: 1,25 % |
1.-10. Jahr: 4% 11.-18. Jahr: 2,5 % 19.-50. Jahr: 1,25 % |
Nur noch lineare AfA |
Bemessungsgrundlage |
Anschaffungskosten/Herstellkosten |
... |
... |
... |
... |
... |
Personenkreis |
Bauherr/ggf. Erwerber |
... |
... |
... |
... |
... |
AfA im Erstjahr |
Voll |
... |
... |
... |
... |
... |
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied