Änderungen bei der degressiven Abschreibung
Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Regelung bis 31.12.2005
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann der Unternehmer statt der Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen diese in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Doppelte des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 20 % nicht übersteigen. Abschreibungs-Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Buchwert.
Übergangsregelung zwischen dem 1.1.2006 und dem 31.12.2007
Um die Investitionstätigkeit zu beleben, wurden durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBl I 2006, 1091) zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2007 die Bedingungen der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2005 und vor dem 1.1.2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, verbessert. Der Hundertsatz beträgt höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung und darf 30 % nicht übersteigen.
Regelung für das Kalenderjahr 2008
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 (BGBl I 2007, 1912) wird die degressive Abschreibung aufgehoben. Sie ist letztmalig anzuwenden für vor dem 1.1.2008 angeschaffte oder hergestellt bewegliche Wirtschaftsgüter.
Regelung für 2009 und 2010
Durch das Konjunkturpaket vom 21.12.2008 (BGBl I 2008, 2896) wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt werden, kann der Unternehmer eine degressive Abschreibung von 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung geltend machen. Es ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung zulässig.
Die folgende Übersicht zeigt die Anwendung der degressiven Abschreibung im Überblick:
degressive Abschreibung im Überblick
Höchstsätze der degressiven AfA in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer |
Höchstsatz der degressiven AfA bei Anschaffung vom 01.01.2001 bis 31.12.2005 |
Höchstsatz der degressiven AfA bei Anschaffung vor dem 01.01.2001 und vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 |
Höchstsatz der degressiven AfA bei Anschaffung vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 |
1 bis 10 Jahre |
20,00 % |
30,00 % |
25,00 % |
11 Jahre |
18,18 % |
27,27 % |
22,72 % |
12 Jahre |
16,67 % |
25,00 % |
20,83 % |
13 Jahre |
15,38 % |
23,08 % |
19,23 % |
14 Jahre |
14,29 % |
21,43 % |
17,86 % |
15 Jahre |
13,33 % |
20,00 % |
16,67 % |
20 Jahre |
10,00 % |
15,00 % |
12,50 % |
Hinweis 1: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2008 angeschafft wurden, darf die degressive AfA nicht in Anspruch genommen werden.
Hinweis 2: Der Übergang von der degressiven Abschreibung (in fallenden Jahresbeträgen) zur linearen Abschreibung (in gleichen Jahresbeträgen) ist zulässig.
Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung
Für Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmer bis zum 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt hat, konnte er zwischen linearer oder degressiver Abschreibung wählen. Hat der Unternehmer sich für die
lineare Abschreibung entschieden, ist ein nachträglicher Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung nicht zulässig,
degressive Abschreibung entschieden, kann er jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln. Um das Wirtschaftsgut vollständig abschreiben zu können, muss er sogar spätestens im letzten Jahr der Nutzungsdauer zur linearen Abschreibung wechseln.
Bei Wirtschaftsgütern, die ein Unternehmen vor dem 1.1.2008 angeschafft oder hergestellt hat, und bei denen er die degressive Abschreibung gewählt hat, wechselt er sinnvoller Weise in dem Jahr zur linearen Abschreibung, in dem die lineare Abschreibung erstmals vorteilhafter ist. Die lineare Abschreibung ermittelt der Unternehmer, indem er den Buchwert durch die verbleibende Restlaufzeit (Restnutzungsdauer) teilt.
Beispiel: Unternehmer X hat im Juli 2007 eine Maschine zu Anschaffungskosten i. H. v. 7.000 Euro netto (ohne USt.) gekauft, die er nach der amtlichen Abschreibungstabelle über 7 Jahre abschreiben muss. Da er damals die degressive Abschreibung gewählt hat, entwickelt sich diese wie folgt:
Jahr |
Abschreibung der Maschine |
Degressive Abschreibung in Euro |
2007 |
Anschaffungskosten Abschreibung 30 % von 7.000 Euro (zeitanteiliger Ansatz für 6 Monate) |
7.000 1.050 |
2008 |
Buchwert 31.12.2007 Abschreibung 30% von 5.950 |
5.950 Gerundet 1.785 |
2009 |
Buchwert 31.12.2008 Abschreibung 30% von 4.165 |
4.165 Gerundet 1.249 |
2010 |
Buchwert 31.12.2009 Abschreibung 30% von 2.916 |
2.916 Gerundet 875 |
2011 |
Buchwert 31.12.2010 Abschreibung 30 % von 2.041 |
2.041 Gerundet 612 |
2012 |
Buchwert 31.12.2011 Degressive Abschreibung 30% von 1.429 = 429 Euro gerundet Wechsel zur linearen Abschreibung Lineare Abschreibung 1.429 Euro : 30 Monate * 12 = |
1.429 Gerundet 572 |
2013 |
Buchwert 31.12.2012 Lineare Abschreibung |
857 Gerundet 572 |
2014 |
Buchwert 31.12.2013 Abschreibung in 2014 (6 Monate) Erinnerungswert |
285 284 1 |
Wegen der Anschaffung im Juli 2007 ist von der Gesamtnutzungsdauer von 7 Jahren (= 84 Monaten) erst ein Zeitraum von 6 Jahren verbraucht. Die Restnutzungsdauer am 31.12.2007 beträgt dann 78 Monate, am 31.12.2008 dann 66 Monate. Um festzustellen, ab wann die lineare Abschreibung vorteilhafter wird als die degressive Abschreibung, ist der jeweilige Buchwert durch die verbleibende Anzahl der Monate zu teilen und dann mit 12 zu multiplizieren.
Abschreibung per Excel berechnen
Excel bietet eine ganze Reihe von Funktionen, um die Abschreibung von Investitionsgütern korrekt zu ermitteln, sowohl für lineare wie degressive Abschreibungsverfahren. Im Beitrag "Die Excel-Funktionen zur Ermittlung von linearer und degressiver Abschreibung" erklären wir die Abschreibungsverfahren, die Excel bereitstellt.
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