Übersicht: Die wichtigsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich abzuschreiben
Abschreibungsarten im Überblick
Neben der klassischen Abschreibung langlebiger Wirtschaftsgüter über die betriebliche Nutzungsdauer gibt es für Anschaffungen von geringerem Wert die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung. Außerdem ermöglicht der Gesetzgeber Sammel-, Anspar- und Sonderabschreibungen. In diesem Kapitel werden die für Selbstständige und Kleinbetriebe wichtigsten Abschreibungsverfahren vorgestellt.
Abschreibungen über die Nutzungsdauer: Drei Varianten
Die Sofortabschreibung im gleichen Jahr lässt der Gesetzgeber nur bei Anschaffungen von geringerem Wert zu (dazu gleich mehr). Bei allen größeren Anschaffungen ist die Abschreibung über die Nutzungsdauer Pflicht, die Anschaffungskosten müssen also wie eingangs beschrieben über die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" verteilt abgeschrieben werden, also über mehrere Jahre bis hin zu Jahrzehnten.
Für die Berechnung der pro Jahr anfallenden steuerlichen Abschreibungsbeträge gibt es derzeit grundsätzlich die Wahl zwischen drei Verfahren:
Normalfall ist die "lineare Abschreibung": Bei dem auch "Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen" genannten Verfahren werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilt: Wenn der Preis des neuen Firmenwagens 18.000 Euro beträgt, beläuft sich die jährliche Abschreibung bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren im Prinzip auf 1/6 = 3.000 Euro.
Bis einschließlich 2010 ist auch die in manchen Fällen günstigere "Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen" (= "degressive Abschreibung") zulässig: Dabei wird ein gleichbleibender Prozentsatz auf den nach und nach sinkenden Restwert angewendet. Dadurch ist der Abschreibungsbetrag anfangs durchweg höher als bei der linearen Abschreibung. Zurzeit beträgt der degressive Abschreibungssatz maximal 25 Prozent - höchstens jedoch das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes. Statt mit 3.000 Euro könnten das erwähnte Fahrzeug im ersten Jahr bereits mit 4.500 Euro abschreiben (= 25% von 18.000 Euro).
In seltenen Ausnahmefällen besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, leistungsbezogene und außergewöhnliche Abschreibungen geltend zu machen. Auf diese Weise trägt das Finanzamt besonders hohen Wertverlusten Rechnung - angefangen bei besonders starker Abnutzung bis hin zum Totalschaden.
GWG-Grauzone unter 1.000 Euro: Sofortabschreibung in zwei Varianten
Für so genannte GWG, also "Geringwertige Wirtschaftsgüter", gibt es spezielle Vorschriften: Sie können direkt im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Dafür gibt es Wertgrenzen - allerdings zwei unterschiedliche, denn auch hier herrscht wenig Übersichtlichkeit.
Wie hätten Sie's gern?
Die Vorschriften haben sich immer wieder geändert, inzwischen stehen zwei GWG-Optionen zur Auswahl. Seit 2010 lässt der Gesetzgeber Ihnen bei Anschaffungen bis zu 1.000 Euro nämlich die Wahl zwischen verschiedenen Abschreibungssystemen. Die Entscheidung für eine der beiden GWG-Abschreibungsvarianten gilt für sämtliche Anschaffungen des betreffenden Wirtschaftsjahres.
Variante 1: Für Anschaffungskosten bis 410 Euro GWG-Sofortabschreibung, für Anschaffungskosten über 410 Euro die klassische Abschreibung über die Nutzungsdauer (ab 2011 nur linear).
Variante 2: Für Anschaffungskosten bis 150 Euro: GWG-Sofortabschreibung, für Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro: GWG-Sammelposten ("Pool"), für Anschaffungskosten über 1.000 Euro die klassische Abschreibung über die Nutzungsdauer (ab 2011 nur linear). Variante 2 war in den Jahren 2008 und 2009 Pflicht, ist ab 2010 aber optional.
Vorgezogene Abschreibungen und Sonder-AfA
Zusätzlich zu den allgemeinen AfA-Bestimmungen nutzt der Gesetzgeber das Abschreibungsrecht, um zielgerichtet Investitionsanreize zu geben. Nach dem Motto "Zuckerbrot und Peitsche" dürfen bestimmte Unternehmen Abschreibungen vorziehen und / oder Sonderabschreibungen vornehmen.
Diese verschiedenen Abschreibungsmethoden möchten wir Ihnen jetzt etwas genauer nahebringen. Beginnen wollen wir unseren Streifzug mit der klassischen linearen Abschreibung.
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