Vermögens-Übersicht für das Finanzamt: Summarisches Anlageverzeichnis und differenziertes Anlagenverzeichnis
Über die Anschaffung, Abschreibung sowie den Verbleib langlebiger Wirtschaftsgüter müssen Geschäftsleute dem Finanzamt Rechenschaft ablegen. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung ("Anlage EÜR") genügt dabei ein summarisches Anlageverzeichnis. Auf Nachfrage, spätestens jedoch bei einer Betriebsprüfung, müssen Sie aber in der Lage sein, die Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abschreibungen sowie den verbliebenen Restwert jeder einzelnen Position plausibel zu machen. Die differenzierte Aufstellung nennt sich Anlagenverzeichnis oder auch Anlagenspiegel.
Ein Buchstabe von Bedeutung
Die Begriffe "Anlageverzeichnis" und "Anlagenverzeichnis" sind, wie im Lauf dieses nächsten Kapitels hoffentlich klar wird, keinesfalls gleichbedeutend. Das Plural-n macht einen klaren Unterschied - begrifflich wie "buchhalterisch".
1. Das summarische EÜR-Anlageverzeichnis
Beginnen wir mit der zusammenfassenden Inventarübersicht: Zusätzlich zum amtlichen Gewinnermittlungs-Vordruck ("Anlage EÜR") stellt der Fiskus seit einigen Jahren den Vordruck für das obligatorische Verzeichnis der Anlagegüter zur Verfügung, die sogenannte "Anlage AVEÜR" (PDF, 108 KB). Darin müssen die Angaben der Zeilen 26 bis 35 des EÜR-Formulars ("Absetzung für Abnutzung - AfA") nachvollziehbar gemacht werden:
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