Übersicht: Die wichtigsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich abzuschreiben
Degressive Abschreibung: Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen und Wechsel der Abschreibungsart
Ab dem Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die beliebte "degressive Abschreibung" vorläufig wieder ausgesetzt. Für Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 dürfen Sie die "Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen" aber weiterhin alternativ zur linearen Abschreibung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise können Sie die Anschaffungskosten von Investitionen in vielen Fällen schneller von der Steuer absetzen. Wir erklären den Unterschied zur linearen Abschreibung und zeigen, wann welche Methode bei der "Absetzung für Abnutzung" (AfA) günstiger ist.
Gesetzesänderungen im Jahresrythmus
Betrifft Sie das überhaupt?
Falls Sie sich erst 2011 selbstständig gemacht oder Ihre Steuererklärungen für 2009 und 2010 bereits erledigt haben, brauchen Sie sich mit den Feinheiten der degressiven Abschreibung bis auf Weiteres gar nicht zu beschäftigen.
Der Grund:
Bei der "Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen", auch degressive Abschreibung genannt, können Investitionsausgaben vielfach früher steuerlich geltend gemacht werden als bei der linearen Abschreibung. Das macht die degressive Abschreibung zum Lieblingswerkzeug deutscher Finanzpolitiker. In den vergangenen zehn Jahren gab es nicht weniger als fünf verschiedene Varianten:
von 2001 bis 2005 war die degressive Abschreibung auf maximal 20 % pro Jahr begrenzt,
in den Jahren 2006 und 2007 waren jährlich 30 % zulässig,
2008 wurde sie vorübergehend ganz abgeschafft,
in den Jahren 2009 und 2010 waren 25 % erlaubt und
ab 2011 ist sie wieder einmal ausgesetzt.
Königsweg degressive Abschreibung? Wann diese Variante sich überhaupt lohnt
Bei der degressiven Abschreibung wird ein gleich bleibender Prozentsatz angewandt - im ersten Jahr auf den Anschaffungswert, in den Folgejahren auf den nach und nach sinkenden Restbuchwert. Dadurch ist die Abschreibung zu Beginn vergleichsweise hoch und wird dann von Jahr zu Jahr geringer.
Bei den zuletzt geltenden Konditionen ist die degressive AfA zwar im Prinzip dann günstiger, wenn die Nutzungsdauer mehr als vier Jahre beträgt. Das heißt aber nicht, dass das begehrte Abschreibungsverfahren in jedem Fall die günstigere Wahl ist. Wenn zum Beispiel Ihr individueller Steuersatz angesichts absehbarer Gewinnzuwächse beträchtlich steigt, kann es durchaus von Vorteil sein, wenn Sie Steuerabzüge später geltend machen. Auch für den Fall, dass eine Erhöhung des allgemeinen Einkommensteuertarifs beschlossen wird, kann die Wahl der vermeintlich ungünstigeren linearen Abschreibung von Vorteil sein: Sie verschieben dann einen größeren Teil der Abschreibungen in die Jahre mit der höheren Steuerbelastung.
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