Übersicht: Die wichtigsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich abzuschreiben
Der GWG-Sammelposten: Abschreibungsgrauzone zwischen 150 Euro und 1.000 Euro
Seit 2010 ist die GWG-Sofortabschreibung wieder bis zur früher geltenden 410-Euro-Grenze zulässig. Wer will, darf bei Anschaffungen im Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro aber auch an der eigenwilligen Sammelposten-Regelung festhalten, wie sie in den Jahren 2008 und 2009 vorgeschrieben war. Wir erläutern die Einzelheiten.
Beim ominösen Sammelposten werden alle beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Nettowert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro in einem Pool zusammengefasst.
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