Übersicht: Die wichtigsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich abzuschreiben
Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen
Alle Jahre wieder erlaubt der Gesetzgeber kleinen und mittleren Unternehmen Sonderabschreibungen auf ihre langlebigen Anschaffungen. Sofern der Jahresgewinn 100.000 Euro nicht übersteigt, dürfen derzeit bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten als Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Wohlgemerkt zusätzlich zu den laufenden Abschreibungen. Ein Investitionsabzugsbetrag muss zuvor nicht gebildet worden sein!
Sonder-AfA ohne vorherigen Investitionsabzugsbetrag!
Die gute Nachricht vorweg: Um in den Genuss der "Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe" zu kommen, muss zuvor kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden sein! Zwar finden sich beide Bestimmungen in ein und demselben Einkommensteuer-Pragrafen und es gelten auch ähnliche Voraussetzungen. Anders als beim IAB-Vorgänger "Ansparabschreibung" ist die Sonder-AfA seit 2008 aber nicht mehr an die vorherige Rücklage gebunden.
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