Zusammenfassung: Was Sie sich über Abschreibungen merken sollten
Zum Abschluss unseres Überblicks haben wir noch einmal in Form eines Schnellüberblicks zusammengestellt, was einzelne Selbstständige und kleinere Unternehmen über das Thema Abschreibung wissen sollten.
Definition von Abschreibung, die Kurzversion
Durch Abschreibungen werden die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter auf die betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Steuerlich nennt sich der Vorgang "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Investitionen müssen zwar sofort bezahlt werden, das Finanzamt erkennt sie oberhalb bestimmter Wertgrenzen aber nur nach und nach als Betriebsausgaben an.
Die Top10 der wichtigsten Abschreibungs-Infos im Schnelldurchlauf
Selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter im Nettowert von bis zu 150 Euro buchen Sie einfach als laufende Betriebsausgaben - genauso wie Verbrauchsmaterialien oder Dienstleisterrechnungen.
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter im Nettowert zwischen 150 und 410 Euro (= "geringwertige Wirtschaftsgüter", GWG) schreiben sie gleich im Jahr der Anschaffung ebenfalls komplett ab. Am besten fassen Sie sie von vornherein auf einem Buchungskonto zusammen. Damit ersparen Sie sich das Führen eines separaten GWG-Verzeichnisses.
Die Sammelposten-Grauzone zwischen 150 Euro und 1.000 Euro ignorieren Sie am besten: Das bringt nur in Ausnahmefällen echte Vorteile - erhöht dafür den Verwaltungsaufwand aber unnötig.
Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter im Nettowert über 410 Euro dürfen Sie nur nach und von der Steuer absetzen.
Ab 2011 ist - vorläufig - nur die lineare Abschreibung zulässig: Dabei werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" ist in amtlichen Tabellen festgelegt.
Der Abschreibungsbetrag muss im im Anschaffungsjahr monatsgenau berechnet werden.
Über Ihre Anschaffungen im Wert über 410 Euro und die dazugehörigen Abschreibungen führen Sie ein Anlagenverzeichnis.
Solange der Gewinn 100.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, dürfen kleine und mittlere Betriebe vorweggenommene Abschreibungen auf geplante Anschaffungen vornehmen ("Investitionsabzugsbetrag", IAB). Auf diese Weise nehmen Sie bei Bedarf ganz gezielt Einfluss auf Ihren zu versteuernden Gewinn.
Wird ein Investitionsvorhaben nicht verwirklicht, sind für die unversteuerte Gewinnrücklage Strafzinsen in Höhe von 6 % pro Jahr fällig.
Solange der Gewinn 100.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, dürfen kleine und mittlere Betriebe im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren außerdem eine insgesamt maximal 20-prozentige Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Die Sonder-AfA ist auch dann zulässig, wenn zuvor kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist.
Fazit
Von wegen: "Unternehmer dürfen alles von der Steuer absetzen ..."! Die meisten Abschreibungsvorschriften stellen bei genauerer Betrachtung eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Vor allem Existenzgründer haben darunter zu leiden, dass der überwiegende Teil ihrer Anschaffungen anfangs steuerlich nicht berücksichtigt wird. Immerhin lässt sich der zu versteuernde Gewinn mithilfe vorweggenommener Abschreibungen in gewissem Umfang beeinflussen.
Abschreibung (AfA und GWG) mit Excel berechnen
Wie Sie Abschreibungen mit Excel errechnen, und zwar monatsgenau, das erklärt unser Beitrag "Abschreibung per Excel berechnen". Dort finden Sie auch eine Excel-Musterlösung zum Herunterladen.
Welche der beiden möglichen GWG-Abschreibungsvarianten für Sie günstiger ist, Sammelposten oder Sofortabschreibung, das können Sie mit unserem GWG-Abschreibungsrechner für Excel schnell und ohne große Rechnerei ermitteln.
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