Basiswissen "Allgemeine Geschäftsbedingungen": Brauche ich welche?

Wozu sind AGB gut - und braucht man das Kleingedruckte überhaupt?

Von: Robert Chromow
Stand: 24. August 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Funktion von AGB

Bei den berühmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um Standardklauseln, mit denen Geschäftsleute häufig wiederkehrende Vertragskonditionen regeln - nach Möglichkeit zu ihrem eigenen Vorteil, versteht sich. So praktisch das "Kleingedruckte" aus Sicht des Verwenders sein mag: AGB sind keine Pflicht. Viele Selbstständige und Unternehmer kommen ganz ohne vorformulierte Vertragsbedingungen aus. Wir erläutern die Grundlagen des AGB-Rechts.

Die gute Nachricht gleich vorweg: Es geht auch ohne! Auch ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Sie ein vollwertiger Unternehmer. Und: Was genau Sie bei Bedarf durch Ihre Standard-Vertragsklauseln regeln, bleibt weitgehend Ihnen überlassen. Vorschriften darüber, was in AGB geregelt werden soll oder gar muss, gibt es nicht.

Wozu sind AGB eigentlich gut? Was wird in AGB geregelt??

Wenn Selbstständige und Unternehmer mit ihren Kunden handelseinig werden, dann regeln sie nicht nur den Liefermengen, Produkt- und Leistungs-Qualität und Preise, sondern auch die nur scheinbar weniger wichtigen allgemeinen Vertragskonditionen, insbesondere ...

  • Bindungsfristen von Angeboten,

  • Lieferfristen,

  • Zahlungsweise,

  • Haftungsfragen,

  • Porto- und Verpackungskosten,

  • Eigentumsvorbehalte und oft sogar den

  • Gerichtsstand für den Fall von Streitigkeiten.

Damit solche Vertragsbestandteile nicht immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, sind viele Unternehmen dazu übergegangen, sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu formulieren und diese obligatorisch zum Gegenstand der Verhandlungen zu machen.

Vielfach taucht das "Kleingedruckte" in Form einer Paragrafen-Sammlung auf der Rückseite von Kaufverträgen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen auf. Aber auch Aushänge in Ladenlokalen oder Geschäftsstellen sind weit verbreitet.

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