Basiswissen "Allgemeine Geschäftsbedingungen": Brauche ich welche?

Wozu sind AGB gut - und braucht man das Kleingedruckte überhaupt?

Von: Robert Chromow
Stand: 24. August 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Der Sinn von AGB

Gute Gründe für AGB - oder lieber verzichten?

Die beschriebenen Merkmale des AGB-Rechts haben für Sie als Selbstständiger oder Unternehmer unterschiedliche Konsequenzen: Wenn Sie einen überschaubaren Kundenkreis haben, mit dem Sie die Vertragsbedingungen ohnehin individuell aushandeln, sind AGB meist entbehrlich. Das gilt vor allem dann, wenn Sie bei Ihren Geschäften vorwiegend mit Privatleuten zu tun haben.

Von Nutzen sind Konditionsklauseln insbesondere dann, wenn Sie ...

  • Massengeschäfte im hektischen Tagesgeschäft machen,

  • Ihre Produkte oder Dienstleistungen besonders gefährlich oder wertvoll sind und

  • Ihre Kunden und Lieferanten ihrerseits mit AGB hantieren.

Manche Geschäftspartner halten ausgewogene und faire AGB zudem für ein Zeichen von Professionalität und Seriosität. Unverzichtbar sind AGB gleichwohl nicht: Auch ohne "Kleingedrucktes" stehen Sie mit beiden Beinen im Geschäftsleben.

Empfehlungen zum AGB-Einsatz

Wenn Sie sich trotzdem vorformulierte Vertragsbedingungen zulegen möchten, gilt:

  • Es gibt keine Vorschriften darüber, was in AGB geregelt werden soll oder gar muss.

  • Die Klauseln sollten tatsächlich auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein: Das Abkupfern von Standard-Bestimmungen ist zwar weit verbreitet - im Zweifelsfall wiegen Sie sich jedoch fälschlich in Sicherheit oder blamieren Sie sich mit "Heimwerker-AGB".

  • Achten Sie darauf, dass je nach vorherrschendem Vertragstyp unterschiedlicher Regelungsbedarf besteht: So stehen in einem Kaufvertrag eher Gewährleistungsfragen und Eigentumsvorbehalte im Mittelpunkt, bei Werkverträgen Mitwirkungspflichten, Abnahmeregelungen oder spezielle Zahlungsvereinbarungen (etwa Honorar-Drittelungen), während bei Dienstverträgen vor allem Laufzeiten oder Kündigungsmodalitäten festgelegt sein sollten.

  • AGB sind aus mehreren Gründen keine Eintagsfliegen: Erstens sind sie per Definition auf Dauer angelegt, zweitens bieten Änderungen bei laufenden Verträgen ungewollte Ausstiegsmöglichkeiten für Kunden und drittens gehen wiederholte Anpassungen mit beträchtlichen Folgekosten daher: Denken Sie nur an die Druckkosten für Rechnungsformulare und ähnliche Geschäftspapiere.

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