In drei Schritten zum formgerechten Dokumenten-Akkreditiv
Der dritte Schritt - Die Inanspruchnahme des Akkreditivs
Die Prüfung der Dokumente durch die Bank
Nach Versand der Ware und dem Erhalt der Dokumente hat der Begünstigte die Dokumente innerhalb der im Akkreditiv genannten Frist bei der avisierenden oder bestätigenden Bank eingereicht. Die Bank muss nun die Dokumente innerhalb von maximal 7 (künftig 5) Tagen prüfen. Geschieht dies nicht fristgerecht, dann verliert sie das Recht, die Dokumente zu beanstanden oder zurückzuweisen.
Im Vordergrund der Prüfung stehen stets die Dokumente und nicht die in den Dokumenten näher bezeichneten Waren. Da das Akkreditiv abstrakt, also losgelöst vom zugrunde liegenden Geschäft ist, muss die Bank daher auch nicht prüfen, ob dem Begünstigten Einwendungen irgendwelcher Art aus dem Grundgeschäft zustehen. Sie braucht daher weder die Beschaffenheit der Ware noch die Vollständigkeit der Lieferung zu überprüfen. Die Aufgabe der Banken beschränkt sich in erster Linie auf die mit "angemessener Sorgfalt" durchzuführende Prüfung der Dokumente.
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