Das Dokumenten-Inkasso - Ein praktikables Instrument der Zahlungsabwicklung
Der Ablauf eines Dokumenten-Inkasso
Ablauf eines Dokumenteninkassos
Dokumente gegen Zahlung (D/P = documents against payment)
Vertragsabschluß mit der Vereinbarung über eine Zahlungsbedingung "Dokument gegen Zahlung" (d/p)
Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer
Der Verkäufer reicht die Lieferdokumente bei der Einreicherbank ein und beauftragt sie mit der Weiterleitung der Dokumente einschließlich der Inkassoweisung an die Inkassobank.
Die Inkassobank bietet das Inkasso dem Bezogenen an und teilt ihm die Inkassobedingungen mit.
Der Importeur / Käufer löst das Inkasso ein, d.h., er leistet entweder Zahlung (Dokumente gegen Kasse (d/p: documents against payments) oder gegen Akzeptierung eines Wechsels (Dokumente gegen Akzept (d/a: documents against acceptance). Im Gegenzug erhält er die Dokumente, welche die Ware repräsentieren.
Die Inkassobank überweist den Inkassoerlös an die Einreicherbank.
Die Einreicherbank erteilt dem Verkäufer die Gutschrift über den Inkassoerlös.
Dokumente gegen Akzept (d/a = documents against acceptance)
Der Ablauf gleicht im Wesentlichen der Zahlungsbedingung d/p. Die Aushändigung der Dokumente an den Importeur erfolgt in diesem Fall jedoch erst nach Akzeptierung einer Tratte (siehe Glossar). Der Exporteur gewährt dem Importeur damit ein Zahlungsziel. Je nach Auftragserteilung leitet die Inkassobank den akzeptierten Wechsel entweder über die Einreicherbank an den Exporteur weiter oder er verbleibt bis zur Fälligkeit bei der Inkassobank. Ob die Zahlung am Verfalltag des Wechsels erfolgt, hängt schließlich von der Zahlungsfähigkeit des Importeurs ab.
Die Art der Dokumente, die auszuhändigen und gegen die Zahlung zu leisten ist, müssen die Vertragsparteien vorab im Kaufvertrag unter den Lieferbedingungen exakt definieren. Hierfür sind also in erster Linie solche Dokumente geeignet, die belegen, dass die Güter einem Transportunternehmen übergeben wurden und die einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Transport gewährleisten.
Dokumente gegen "Trust Receipt"
Hin und wieder wird in der Praxis auch ein Dokumenten-Inkasso vereinbart, bei dem die Dokumente gegen ein "Trust Receipt" ausgehändigt werden soll. Bei dieser Variante werden dem Importeur die Dokumente nur unter der Voraussetzung ausgehändigt, dass er das Trust Receipt unterzeichnet. In diesem ist festgelegt, in welchem Umfang der Importeur über die Dokumente und die Ware vor Zahlung des Kaufpreises verfügen darf. Meist erlaubt das Trust Receipt eine Verfügung über die Ware, d.h., der Importeur kann sie bereits weiterveräußern und mit dem Verkaufserlös das Dokumenten-Inkasso begleichen. In wirtschaftlicher Hinsicht entspricht diese Form des Dokumenten-Inkassos grob einem Eigentumsvorbehalt verbunden mit einer Anschlusszession.
Das Trust Receipt ist in den ERI 500/600 nicht geregelt, deshalb sollte beim Abschluss besonders sorgfältig auf die Vereinbarung der Bedingungen geachtet werden.
Checkliste
- Liegen alle in den Zahlungsvereinbarungen verlangten Dokumente vor?
- Sind die Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt?
- Sind sämtliche Vorschriften des Importlandes bei der Ausstellung der Dokumente berücksichtigt worden?
- Sind, soweit erforderlich, die Dokumente unterzeichnet worden?
- Stimmen die wesentlichen Angaben (z.B. Zielhafen, Name des Schiffes usw.) in allen Dokumenten überein?
- Stimmen die Verpackungsmarkierungen überein?
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