Akkreditiv oder Inkasso?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 7. Mai 2009
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Mehr Sicherheit durch dokumentäre Zahlungsabwicklung - Das Dokumenten-Akkreditiv (= "Letter of Credit" - LC)

Die Akkreditivformen

Ein Akkreditiv ist unwiderruflich (unrevocable L/C), (Art. 9 ERA 500 / künftig Art. 2 ERA 600). Nur durch Vereinbarung eines unwiderruflichen Akkreditivs erhält der Begünstigte ein Zahlungsversprechen der Bank, sofern die Dokumente fristgerecht vorgelegt und die übrigen Akkreditivbedingungen erfüllt worden sind.

Bisher konnte ausnahmsweise auch ein widerrufliches (revocable L/C) Akkreditiv vereinbart werden, das von der eröffnenden Bank jederzeit geändert oder annulliert werden konnte. Mit den ERA 600 wird es allerdings künftig keine widerruflichen Akkreditive mehr geben, Art. 2 ERA 600 Stichwort "Akkreditiv". Dies gilt auch dann, wenn ein Akkreditiv nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist, Art. 3 ERA 600.

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