Glossar
Transportdokumente: Transportdokumente werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktion in zwei Gruppen aufgeteilt - Traditionspapiere und Frachtbriefe
Traditionspapiere: Traditionspapiere sind Wertpapiere. Das wichtigste Traditionspapier ist das Konnossement.
Konnossement (Bill of Lading): Wertpapier, das die Rechtsbeziehungen zwischen Reederei, Verlader und Empfänger der zu befördernder Güter im Seefrachtverkehr regelt. Das Konnossement gibt dem Importeur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Auslieferung der Ware im Bestimmungshafen.
Ladeschein: Wertpapier, das, im Gegensatz zum Konnossement, die Rechtsbeziehungen der Beteiligten im Binnenfrachtverkehr regelt.
Frachtbrief: Ein Frachtbrief (Eisenbahn-, Straßengüter-, Luftfrachtverkehr) bestätigt lediglich die Übernahme der Ware durch den Spediteur und dieser sich verpflichtet, die Ware an den genannten Empfänger auszuliefern.
Tratte: Als Tratte wird ein gezogener Wechsel bezeichnet, der vom Bezogenen noch nicht akzeptiert wurde.
Wechsel: Ein gezogener Wechsel stellt eine Zahlungsanweisung dar, die bereits alle gesetzlichen Bestandteile eines Wechsels enthält. Nach Annahme des Wechsels durch den Bezogenen bezeichnet man den Wechsel als Akzept.
Inhaberpapier: Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier. Der Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen, ohne eine Verpflichtung zur Berechtigung nachweisen zu müssen. Das verbriefte Recht wird durch Übergabe des Papiers übertragen.
Orderpapier: Ein Orderpapier ist ein Wertpapier, das auf den Namen lautet. Bei den sogenannten geborenen Orderpapieren, zu dem der Scheck und der Wechsel gehören, erfolgt die Übertragung ohne ausdrückliche Orderklausel. Gekorene Orderpapiere wie das Konnossement werden erst durch die Orderklausel zum Orderpapier und damit per Indossament übertragbar.
INCOTERMS: Die sogenannten INCOTERMS wurden von der ICC herausgegeben und regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel. Sie stellen Richtlinien dar und müssen ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Nähere Informationen über die Einzelheiten der INCOTERMS erhalten Sie unter www.icc-deutschland.de.
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