Mehr Sicherheit durch dokumentäre Zahlungsabwicklung - Das Dokumenten-Akkreditiv (= "Letter of Credit" - LC)
Die rechtliche Einordnung des Dokumenten-Akkreditivs
Obwohl das Akkreditiv bereits über eine lange Tradition verfügt und die Weiterentwicklung, das Dokumenten-Akkreditiv, seit Langem als Zahlungsmittel im Außenhandel dient, ist es nach wie vor gesetzlich nicht geregelt.
Von der Internationalen Handelskammer (= International Chamber of Commerce, abgekürzt "ICC") in Paris wurden die "Uniform Customs and Practices for Documentary Credits" (UPC) erarbeitet, die in der deutschen Übersetzung als "Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" (ERA) bezeichnet werden. Sie sind derzeit noch in der Fassung vom 01.01.1994 gültig (ERA 500).
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