Akkreditiv oder Inkasso?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 7. Mai 2009
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Mehr Sicherheit durch dokumentäre Zahlungsabwicklung - Das Dokumenten-Akkreditiv (= "Letter of Credit" - LC)

Weitere Akkreditivarten

Das übertragbare Akkreditiv (transferable L/C)

Damit ein Akkreditiv übertragbar ist, muss es ausdrücklich als solches gekennzeichnet sein. Der Exporteur (Zwischenhändler) hat als Erstbegünstigter die Möglichkeit, die ihm aus dem Akkreditiv zustehenden Ansprüche ganz oder zum Teil einem oder mehreren Zweitbegünstigten (dem eigentlichen Lieferanten) zur Verfügung zu stellen. Ohne besondere Weisungen ist dies einmal möglich. Dem Exporteur ermöglicht diese Form des Akkreditivs eine Zwischenfinanzierung, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen. Der Exporteur erhält in seiner Funktion als Zwischenhändler die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis der Ware.

Die Übertragung eines Akkreditivs darf nicht mit der Abtretung des Zahlungsanspruchs aus einem Akkreditiv verwechselt werden. Der Begünstigte kann seine Forderung, die ihm aus dem Akkreditiv zusteht, wie jede andere Forderung an einen Dritten abtreten. In der Regel informiert er hierzu die eröffnende oder avisierende Bank und bittet diese, dem Zessionar gegenüber zu bestätigen, dass sie von der Abtretung Kenntnis erlangt hat.

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