Arbeitslosengeld II für Selbstständige

Berechnung des Einkommens bei Selbstständigen

Von: Erwin Denzler
Stand: 19. Dezember 2007
4.869565
(23)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Erwin Denzler

bild80595

Erwin Denzler aus Fürth ist freiberuflicher Dozent für Arbeits- und Sozialrecht. Er unterrichtet insbesondere in Weiterbildungen für Fachkräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen und aus dem öffentlichen Dienst. Außerdem schreibt er Fachartikel zu Themen aus dem Sozialrecht und Personalwesen für Zeitschriften und für akademie.de. Zum Thema "Sozialversicherung für selbstständige Dozenten" hat er ein Handbuch veröffentlicht.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Vorläufigkeit als Regelfall

Entschieden wird erst hinterher

Riskant für den Selbstständigen ist die vom BMAS als Regelfall bezeichnete Praxis, über die Höhe des Alg II nur vorläufig zu entscheiden.

Die Berechnung wird sich zunächst am Einkommen früherer Zeiträume orientieren, gegebenenfalls ergänzt durch absehbare Änderungen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes muss der Selbstständige seine Einnahmen und Ausgaben nachweisen, dann wird endgültig entschieden. Das kann zu einer Nachzahlung führen, wenn das geschätzte Einkommen nicht erreicht wurde, oder zu einer Erstattungspflicht, wenn das Einkommen höher als erwartet war. Auch über die Notwendigkeit und Angemessenheit der Betriebsausgaben wird erst dann entschieden. Erkennt die Behörde einzelne Ausgaben nicht an, muss der Selbstständige sie nachträglich aus seiner Regelleistung tragen.

Vermeiden läßt sich dieses Risiko nur durch Vorab-Anfragen. Im Rahmen der Beratungspflicht muss jeder Sozialleistungsträger über Rechte und Pflichten beraten (§ 14 SGB I). Rechtsverbindlich sind jedoch nur schriftliche Zusicherungen (§ 34 SGB X). Ob darauf bei der Frage der Betriebsausgaben ein Rechtsanspruch besteht, werden die Sozialgerichte klären müssen. Wenn die Behörde entsprechende Anfragen nicht verbindlich beantworten will, kann der Selbstständige versuchen, eine Zusicherung einzuklagen - in der Praxis wird das aber meist viel zu lange dauern; sogar für Eilverfahren benötigen die Sozialgerichte mehrere Wochen oder Monate.

Praxisnäher für beide Seiten wäre eine allgemeine Vereinbarung dazu, welche Ausgaben anerkannt werden. Ein Muster dafür könnte die Einkommensanrechnung bei Selbstständigen sein, die Arbeitslosengeld I beziehen: dort gelten pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben, wenn kein höherer Anteil nachgewiesen wird (§ 141 Abs. 1 SGB III). Für Tätigkeiten mit geringem Kapitaleinsatz mag das ein geeigneter Weg sein. Aber er wäre nur durch eine entsprechende Vereinbarung mit der Behörde übertragbar und nicht als Pauschale, sondern als Mindestgrenze der anzuerkennenden Ausgaben. Denkbar wäre auch ein bestimmter Betrag je Monat. Wenn die Sozialbehörde zu einer solchen Vereinbarung nicht bereit ist, bleibt immer noch der Weg der mehr oder weniger zahlreichen Einzelanfragen. Ein Muster dafür findet sich im Anhang. Die anschließende Klage kostet den Antragsteller ohne Rechtsanwalt (noch) nichts, die Behörde jeweils pauschal 150 Euro unabhängig vom Ausgang. Vermeiden wird sich das nicht lassen, da die umfangreiche Rechtsprechung der Finanzgerichte und die Richtlinien der Steuerverwaltung nun nicht mehr übertragbar sind.

Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf den Kinderzuschlag und auf den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, da beide Leistungen der Vermeidung von AlG II dienen und deshalb eine Vergleichsberechnung erfordern. Auch hier werden selbstständige Antragsteller ihr Einkommen nach den neuen Vorschriften nachweisen müssen.

Das BMAS rechnet in der Begründung zur Alg II-V bereits damit, dass durch "die eingehende Prüfung der Ausgaben ... grundsätzlich ein höherer Vollzugsaufwand" entsteht. Das sei aber vertretbar, denn die Neuregelung "führt tendenziell zu Minderausgaben ... Eine nähere Quantifizierung ist nicht möglich." Das Bundeskabinett nahm trotzdem am 5. Dezember 2007 den Entwurf des BMAS an (s. Pressemitteilung). Die Neuregelungen gelten ab Inkrafttreten zum 1. Januar 2008.

Ob die Zahl der offiziell gemeldeten selbstständigen Nebentätigkeiten durch die Reform abnimmt, kann man in einigen Monaten in den statistischen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Bei diesem Artiekl fällt mir nur noch folgendes ein:
Der ohnehin schon unsägliche Moloch "Bürokratie" wird immer weiter aufgebauscht statt abgebaut. Und die (rote) Hatz auf Selbständige auch i.S. einer zunehmend verschärften Ungleichbehandlung gegenüber dem Arbeitnehmer geht munter weiter. Unglaublich, was in diesem Land alles möglich ist. Noch unglaublicher ist aber, dass das u.v.a.m weiterhin von der großen Mehrheit stillschweigend hingenommen wird.

MfG

K. Meyer

hallo! der artikel ist sehr informativ, vielen dank dem autor! :)

mich interessiert aber folgende situation, zu der vielleicht jemand die eine oder andere antwort hat:

bsp: OHG, 2 beteiligte

-der eine hat weitere einnahmen aus anderen quellen -> alg2 für ihn uninteressant
-der andere allerdings hat keine weiteren einnahmen

wie werden welche ausgaben und einnahmen der ohg in bezug auf den möglichen alg2-empfänger behandelt?

als erstes würde der gewinn aus der ohg ja pro kopf verteilt, d.h. für den pot. alg2-empfänger blieben 50% des gewinnes (innerhalb des bemessungszeitraumes) als einkommen... sehe ich das richtig?

oder anders: es werden dann doch wohl auch nur jeweils 50% der aufwendungen und 50% der einnahmen dem alg2ler zugewiesen.. ODER?

gleiches sollte doch auch den wert der ohg betreffen: 50% dem einen, 50% dem anderen, es sei denn, es ist im gesellschaftsvertrag anders geregelt, bsp: bei 6000€ gesamtwert, 3000€ dem mögl. alg2ler oder wenn entpsr. vereinbart prozentual (z.b. 30% - 70%) bzw. evtl. hat ja der eine gesellschafter 4000€ eingebracht, der andere nur 2000€
---betrifft anrechenbares vermögen...

viele fragen...

bin auf antworten gespannt und schonmal dankeschön!

Hallo,
an Gesellschaften hat der Verordnungsgeber wohl nicht gedacht. Die Gewinnverteilung muß sich nach dem Gesellschaftsrecht richten, nach Köpfen wäre also bei der oHG möglich. Schwieriger wird es bei der Notwendigkeit der Ausgaben: da handeln dann auch die Mitgesellschafter mit Wirkung für den AlG-II-Bezieher. Er wird wohl darauf drängen müssen, daß seine Mitgesellschafter sich an die Vorgaben der Verordnung halten, das könnte er z.B. über das Vetorecht nach § 115 Abs. 1 HGB. Ein weiteres Problem: Wertsteigerungen des Kapitalanteils sind Einkommen, nicht etwa (Schon-)Vermögen. D.h. der AlG-II-Empfänger ist verpflichtet, diesen Ertrag soweit wie möglich für seinen Lebensunterhalt zu verwenden.
MfG
Erwin Denzler

Zitat: "Noch unglaublicher ist aber, dass das u.v.a.m weiterhin von der großen Mehrheit stillschweigend hingenommen wird. "

Die "große Mehrheit" bekommt davon einfach nichts mit und falls doch, wird eher betreten weggeschaut. Ich wünschte mir dann doch lieber französische Verhältnisse.

Dem künftig anstehendem Verwaltungsaufwand muss zwangsläufig eine erheblich Nachschulung der Verwaltungsmitarbeiter vorweg gehen. Welch ein Aufwand!

mfg.
AV.
Die Regelung wird neuen Konfliktstoff gegen die ALG II-Regelungen liefern und die Auseinandersetzungen die sich zw. Verwaltung und Empfängern ergeben, werden eine neue Qualität bekommen.
Die so neu erzeugte Prozesswelle, wird wieder einmal zunächst die Gerichte lahmlegen.

Hallo,

vielen Dank für die wie immer kompetente Berichterstattung zu den neuesten Schikanen!

Ich bin seit Juni 2006 so fertig von den unglaublichen Inkompetenzen der Arge bezüglich Selbständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von ALG II, dass ich jetzt erst einmal aufgegeben habe, bis Mitte Februar eine AU habe, danach ohnehin ins Krankenhaus gehe. Wollte ursprünglich noch irgendwie trotz Krankheit weiterarbeiten, kann aber jetzt aufgrund des ständig wachsenden psychischen Drucks nicht mehr.

Muss allerdings sagen, dass ich über die letzten Monate letzten Jahres erfolgreich gegen die Arge geklagt habe - mit Anhörung vor dem Sozialgericht - und Recht bekommen habe. Dafür muss man einen langen Atem haben, und leider geben die meisten vorher auf, wenn sie mit ständiger Unfähigkeit der Arge-Mitarbeiter konfrontiert sind.

Trotzdem, es lohnt sich, auch gegen die Willkür der Arge vorzugehen, sofern man den Weg und die Hilfe eines guten Sozialanwalts nicht scheut! Den Streit werde ich beizeiten auf tacheles veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für die kompakten infos.
Eigentlich zum lachen ,wenn das nicht der Todesstoss für viele wäre .
Auch mein Nachwuchs bedankt sich hier schon mal für die versprochene Besserstellung von Kindern.
Ich würde Wetten der unglaubliche Verwaltungsaufwand bei der Behörde und bei den Selbstständigen frisst jede erhoffte Ersparniss
wieder auf . Ist das volkswirtschaftlich sinnvoll?
Sozial gerecht ?
Lassen wir uns nicht alles gefallen !

O.Munck

Das neue Gesetz ging ja nicht besonders durch die Presse.

Gibt es Bestrebungen, eine Gemeinschaftsklage zu initiieren?

Mit wem könnte ich mich desbezüglich in Verbindung setzen?

Mit freundlichen Grüßen

E. S.

Hallo,

Gemeinschaftsklagen wie in den USA gibt es im deutschen Recht nicht, abgesehen davon handelt es sich hier ja um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz, man kann also nur auf dem normalen Weg Beschwerde gegen deren Anwendung erheben, wenn man betroffen ist, und dann ggf klagen.

Hallo,

ja, man kann nicht gegen die Verordnung an sich klagen, sondern nur
gegen einen Leistungsbescheid. Wenn also das Arbeitslosengeld II
abgesenkt wird, weil bei der Einkommensberechnung bestimmte
Betriebsausgaben nicht anerkannt werden, kann man gegen diesen
Bescheid vorgehen. Ich habe zwar auch schon gehört, daß einzelne
Betroffene eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde erheben wollen,
aber das halte ich für aussichtslos.

Viele Grüße

Erwin Denzler

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Änderungen für "selbstständige Hartz IV/ALG II-Empfänger" gelesen. Im Jahre 2005/2006 hatten Sie ebenfalls zu o. g. Thema eine Veröffentlichung herausgegeben. Insbesondere interessiert mich hier der Artikel, in dem Sie ansprochen hatten, dass bei Vorlage einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung eines "selbstständigen Hartz IV-Empfängers" bei der ARGE ein im Vormonat möglicher Verlust im Folgemonat die Einnahmen reduzieren könnten. Ich hatte mir diesen Artikel leider nur teilweise gedruckt, so dass ich jetzt keine Bezugsquelle nachweisen kann. Es wäre mir sehr hilfreich, da mir die Fallmanagerin der ARGE mitteilte, dass dies nur beim Finanzamt so angerechnet werden könnte, jedoch nicht beim Arbeitslosengeld II. Wenn ein selbstständiger Hartz IV-Empfänger in einem Monat mehr Ausgaben als Einnahmen hatte, ist angeblich keine Anrechnung auf den Folgemonat möglich. Ich bin mir aber relativ sicher, dass Sie die Berechnung beim Arbeitsamt angesprochen hatten.
Besten Dank für Ihre Antwort.

MfG

Hallo,
ich fall um, wir sind seit 12/2007 Selbständig und Hartz4 Empfänger.
Möchte die Abrechnung für die Arge machen und kann nicht fassen was ich hier lese. Da können wir gleich dicht machen, da wir keine Reserven für unseren Wareneinkauf machen dürfen.

Gilt für uns auch im Jahr 2008 noch die alte Abrechnungsmöglichkeit?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
A. Lummert

Hallo Herr/Frau Lummert,

nein, für 2008 gilt die alte Berechnung nicht mehr. Den Wareneinkauf muß man jetzt richtig zeitlich planen. Damit die Ausgabe in ein Halbjahr fällt, in dem auch Einnahmen vorhanden sind.
MfG
Erwin Denzler

Welch ein "Nutzen"für Herrn Steinbrück...
Jeder der jetzt nicht seine Nachteile erkennt wird auf der Strecke bleiben und spätestens bei der ersten Abrechnung auf der ARGE wird er reich gerechnet.....
In diesem Kasperstaat wundert mich nix mehr.Eigentlich wundert mich nur noch wie lange wir uns dies alles noch in Deutschland gefallen lassen....
Eigentlich sollten wir doch echt alle in 2009 wählen gehen........Oder vielleicht gar keiner ?
Millionen von Arbeitslosen und man wird bestraft wenn man sich selber kümmern will.
Ich begreifs nicht wie blöd man als Politiker sein muß um einfache Dinge verstehen zu können...
Aber liebe Politiker: Träumt weiter, die Wahlen zeigen es jetzt schon.........

Es wird immer Schlimmer habe seit 6 Jahren ein Nebenberufliches Reisegewerbe war heute bei der ARGE um nach zu Fragen wie das gehen soll das ich 10 Cent je Km abrechnen darf, mein Transporter aber 12 Liter auf 100 Km braucht. So werde ich doch Doppelt Bestraft. Zum einen muss ich Zuzahlen und wenn ich dann auf Grund der Kilometer mehr Einkommen habe wird mir es Anteilig Abgezogen. Dann kann ich es gleich wie andere machen alles Abmelden und Schwarz fahren.

Hallo Herr Denzler ,
ich bin selbständig und habe nur über den Winter
ein Problem mit keinen oder sehr niedrigen Einnahmen. Im November 2007 hatte ich einen Antrag auf Alg2 gestellt,der abgelehnt wurde da der durchschnittsverdienst über der Bemessungsgrenze liegt. Geld habe ich zwar keins mehr das interessiert aber niemand.
Ist es denn überhaupt zulässig das Gesetz rückwirkend anzuwenden wenn es doch erst ab 1.1.2008 Gültigkeit hat ?
Danke vielmals !
O.M

Ein paar kurze Antworten.
Zum Beitrag 6.2., 11.05: dass Einkommen angerechnet wird, gilt schon seit 2005. Geändert wurde nur die Art der Berechjnung und der Zeitraum, aber das spielt bei einer Saisontätigkeit keine große Rolle. Da wird nach wie vor das Jahreseinkommen durch 12 geteilt und dieser Anteil monatlich angerechnet. Es wird erwartet, dass man im Sommer Geld zurücklegt für den Winter. Die Bundesagentur geht in ihren Richtlinien aber davon aus, dass Einkommen das vor dem ersten Antrag (also nicht: Wiederholungsantrag) erzielt wurde nicht angerechnet werden kann.

Zum Beitrag 5.12., 17.58: bei einem Transprter klingt das sehr danach, als wäre es kein betrieblich genutztes privates Kfz, sondern im Betriebsvermögen. Dann können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, nur Privatfahrten sind herauszurechen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf S. 2 dieses Artikels und lesen Sie auch die anderen Artikel auf akademie.de zum Thema Geschäftswagen (Links dazu ebenfalls auf S. 2).
Viele Grüße
Erwin Denzler

Einzige Chance der Gegenwehr:

Linkspartei wählen

Linkspartei wählen? Klar, die hat sich in den langen Jahren, als sie in weiten Teilen Deutschlands noch regiert hat, bekanntlich durch eine besonders Selbstständigen-freundliche Politik hervorgehoben, auch in Bezug auf die kleinen Handwerker und Unternehmer ... da würden sofort alle bürokratischen Hürden fallen, ohne Zweifel.

Liebe Mit-Selbständige,

die Mitglieder der Bundesregierung haben in aller Bescheidenheit erst kürzlich ihre monatliche Zuwendung von ungefähr 17.000 Euro um runde 340 Euro angehoben. Zumwinkel & Konsorten schaffen Ihr Vermögen ins Ausland und immer weniger Arbeitsplatzbesitzern bzw. kleinen Selbständigen wird die Rechnung aufgezwungen.

Nachdem ich von der neuen Krankenversicherungspflicht als Selbständiger zu Hartz4 getrieben wurde, habe ich mir mal angeschaut, wer mit Subventionen und vor allem Zinszahlungen verwöhnt wird und welchen Bürgern die immer höheren Kosten des Staatsapparates aufgehalst werden.

Wenn man das sieht, muss man langsam wach werden und erkennen, für WEN hier Politik gemacht wird.

Quo vadis Deutschland?

Hallo,

gestern habe ich bei "meiner" ARGE ein Gespräch geführt, bei dem mir klar gemacht wurde, dass eine Fortbildung nicht notwendig ist und meinem Lebensstandard als Hartz IV- Empfänger in der Größenordnung (250,00 bis 500,00 €) nicht entspricht. Nun bin ich zum einen als Berufseinsteigerin erst seit 8 Monaten selbstständig und zum anderen heißt meine Ware "Wissen". Wenn ich also keine Fortbildungen besuche, lerne ich auch nix dazu...., ohne Wissen keine Mandanten, ohne Mandanten keine Selbstständigkeit, ohne Selbstständigkeit keine Arbeit... Es ist ein Teufelskreis!

Gruß an alle Mit- Betroffenen!

M.P.

Ich bin seit 2004 selbstständig, und seit 2005 selbstständiger ALGII Empfänger, da meine Frau seidem ALGII bezieht.
Ich arbeite im Bereich Haus- und Garten-Service und habe mir in den Jahren eine Kundenstamm aufgebaut. Den muss ich jetzt leider endtäuschen, da ich nicht gewillt bin, unter den Umständen der neuen Verordnungsgeißel mein Unternehmen weiterzuführen. Wenn ich als Unternehmer nicht selber entscheiden darf was ich wann und wie Teuer einkaufe, wenn ich nachfragen muss ob ich überhaupt was kaufen darf, bin ich doch nicht mehr selbstständig. Ich fühle mich jetzt schon als Mensch zweiter Klasse und weis garnicht ob es mir zusteht im Büro ein Laser-Fax zu betreiben. Schon 2005 fing der Ärger mit der Kommunalen Beschäftigungs Agentur in Schönebeck an.
Meine Hilfe zur Existentsgründung wurde 100% als Einkomen angerechnet. Nix da mit Werkzeugkauf, nein Essen und Trinken für die Familie, ja sagt mal, "Bin ich den Bescheuert"? In anderen Ländern gibt es sowas nicht. Da geht das Volk auf die Strasße. Aber wir deutschen, immer schön kuschen, ja nicht anecken, meine fresse "Wacht langsam auf"!!!!! Wir sind das Volk, nieder mit dieser Regierung, last euch doch nicht alles gefallen. Ich jedenfalls werde anfangen zu kämpfen mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stechen und zwar "Selbstständig"

die frage ist ob diese verordnung nicht mal wieder verfassungswidrig ist. es wird eine komplette zweiklassengesellschaft bei selbständigen aufgebaut. Ich kann nur jedem empfehlen die arge um übernahme der entstehenden kosten aufzuforden und bei ablehnung einen widerspruch einzulegen und dann das gericht entscheiden zu lassen. der selbständige soll nun 2 mal im jahr eine rentabilitätsvorschau machen wo er seine unterschrift darunter macht. danach muss er nach 2 monaten eine komplette berechnung seines einkommens bereit legen. wer und wann soll jemand dies machen? der steuerberater? ja... aber die kosten muss die arge tragen... da diese die daten will und für die extrakosten geradestehen muss. da man mit den daten ansonsten nichts anfangen kann. anstatt froh zu sein wenn jemand geld dazu verdient wird dieser bestraft und der, der sich um 12 ein bier reinzieht und tv klotz hat wieder glück... einfach nur falsche welt.

Es gibt für das Problem der Betriebsausgaben einen einfache Möglichkeit... Jede Betriebsausgabe einzeln bestätigen lassen. Für jeden Kuli, Tesafilm, Fahrtkosten dem Amt ein Fax mit bitte um schriftliche sowie vorab per Fax eine Bestätigung zusenden lassen. Weil nur so hat man was in der Hand und zeigt dem Gesetzgeber wie falsch seine Überlegung ist denen die was tun bürokratische Knüppel in den Weg zu legen

Das aktuelle Urteil dazu:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5732A.htm
Armes Dweutschland

Daich mit 60 Jauren nicht all zu "internettauglich" bin, suche ich einen "Leidensgenossen" aus dem Grossraum Dresden, der mit mir über das Internez eine Kampagne gegen diesen Schwachsinn startet.Habe bereits die Medien (ARD-Hart aber fair)um Unterstützung gebeten.Eine Petition an den Bundestag mit möglichst vielen Unterschriften halte ich für aussichtsreich.
H.J.Kirbach Tel.0351/2882536

"Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, welche Partei würden Sie wählen?"

CDU/CSU: 40 (0)
SPD: 29 (-1)
Linke: 10 (-1)
FDP: 8 (0)
Grüne: 9 (+2)
Andere: 4 (0)

Stand April 08

Die SPD hat sich weitgehend überflüssig gemacht. Das hat auch der letzte deutshe Michel erkannt. Und wenn es so weiter geht, spürt sie bald den Hauch der Linken im Nacken.

Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!

Hallo!

Ich wollte blos allen Selbstständigen, die sich aus dem extremen "Treten- und Getretenwerdenkreislauf" ausschließen wollen, Mut machen!

Was mir bei vielen Selbstständigen aufgefallen ist (ich bin selber noch sehr jung und freiberufliche Künstlerin), egal was an Betriebsausgaben notwendig ist, wenig im Geschäft kaufen sondern wirklich Kataloge.. speziell für Selbstständige nutzen und zur Not bei Ebay gucken. Viele lassen es sich anfänglich gefährlich gut gehen und ruhen sich aus, gehen Essen, kaufen bei diversen Möbelhäusern Schund der schnell kaputt geht...etc. .

Das geht bei einer echten Selbstständigkeit, welche ganz von selbst ohne große Rücklagen entsteht nicht!

Man brauch sich nichts vormachen, im Alg2 wird jeder in seiner Selbstständigkeit doppelt gedemütigt und kann diesen Stress nicht zusätzlich aushalten.
Das weis jeder der Kundenkontakt hatt, bzw.die eigene Ausstrahlung und das Auftreten schon die halbe Miete ist.
Selbstständigkeit ist möglich, wenn die Qualität stimmt (meist haperts an dieser) und natürlich die Zuverlässigkeit, dann kommen die Kunden nach ca 4 Jahren von alleine. Bis dahin muss man meist wirtschafften und überzeugen, je nachdem.

Harzt4 ist eine Sklavenfalle und nimmt dem Menschen das Selbstbewusstsein und seine Handlungsfreiheit, entmündigt ihn komplett. Jeder der einen dieser desinteressierten und ignoranten Sachbearbeiter hatt.. (wieviel Prozent wären das wohl 50 oder 80%?)
löst die Selbstständigkeit besser, wenn nichts außergewöhnlich gutes in Aussicht steht und lasst Euch nicht krank machen!
Immer Nutzen und Aufwand beobachten, Harzt4 oder Alg2 oder wie die Dinge auch heißen mögen, sind schon anstrengend und zermürbend genug!

Dann entschuldige ich mich schonmal für meine unzähligen Rechtschreibfehler und sage toi toi, Selbstständigkeit funktioniert, man muss "bloß" ehrlich Planen und Vernunft walten lassen.

Anke W.

hallo,
vielen Dank für diese umfangreichen Informationen. Ich habe soeben eine Ablehnung bekommen, also ein negativer Bewilligungsbescheid, mit der Begründung, dass mein Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate zu hoch gewesen sei. Nach der neuen Verordnung ist diese Begründung nicht mehr legitim, oder? Darüber hinaus ist mein jetziges (seit März 08) Einkommen gleich 0,€, wg. fehlender Aufträge. Dies wurde mir aber nicht geglaubt. Als Freiberuflerin habe ich keinen Laden zu schließen. Mein Kapital ist Wissen, dass ich verkaufen kann. In einem Telefonat mit einer Sachbearbeiterin sagte mir diese, sie müssten bei meinen bisherigen Auftraggebern anrufen und überprüfen, ob ich für diese noch arbeite, und wenn nicht, die Begründung erfahren. Ist das Rechtens???? Damit würde ich garantiert diesen Auftraggeber für immer verlieren. Und eine weitere Frage drängt sich mir auf: Wenn ich jetzt meine Freiberuflichkeit beende, mit der Begründung der schlechten Auftragslage, kann ich diese dann "jederzeit", wieder aufnehmen? Es scheint ja leichter zu sein "aufzugeben" statt 50% seiner Energie für leidige Rechenschaftsbelege zu vergeuden. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht. Abmelden, wenn es einfach nicht mehr geht und wieder anmelden, wenn die Auftragslage wieder besser ist?
Grüße an alle Selbständigen und vielen Dank im Voraus.
M.Schmidt

Hallo, Ihr lieben mitleidenden Selbständigen,
ich bin Autor wissenschaftlicher Fachbücher (sags in diesem Fall mal dazu, weils wichtig ist) und promovierter, freiberuflicher Politikwissenschaftler. Jetzt hat meine Fallmanagerin behauptet, wenn mir die Aufträge ausbleiben und ich mich für ALG II "bewerbe", dann muss ich in der Zeit von ALG II für jeden nur denkbaren Job bewerben. Sie nannte das Beispiel "Regale ausräumen im Supermarkt". Ist das richtig so? Früher hatte ich immer eine Schonfrist, einen neuen Forschungsantrag zu schreiben, der ja bekanntermaßen kein Geld bringt, aber möglicherweise einen Auftrag.
Mit schönen Grüßen: Christian Sachse

Grundeinkommen bitte kommen