Freiberufler und Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden und laufend Beiträge zahlen. Sie selbst gehören jedoch nicht zwangsläufig der gesetzlichen Unfallversicherung an. Lohnt sich die freiwillige Mitgliedschaft?
Die Berufsgenossenschaften: Leistung und Mitgliedschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung ist zusammen mit der Krankenversicherung der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber gegen Arbeitsunfälle und die Folgen von Berufskrankheiten versichert sind, ist bis heute weithin unbestritten. Ob dieser Versicherungsschutz jedoch nur durch Pflichtversicherung in einer der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu gewährleisten ist, steht auf einem ganz anderen Blatt: Das Monopol der Berufsgenossenschaften und deren Beitragspolitik werden oft heftig kritisiert.
Andererseits: Die Leistungen der Berufsgenossenschaften bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten können sich sehen lassen. Vor allem die medizinische Versorgung und die Rehabilitationsangebote in Einrichtungen der Berufsgenossenschaften gelten als vorbildlich.
Grund genug, als Selbstständiger über eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nachzudenken. Hintergrund: Als Freiberufler und Unternehmer sind Sie selbst nicht gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert, solange Sie nicht zugleich Angestellter Ihres Unternehmens sind (wie das zum Beispiel bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oft der Fall ist). Falls Sie sich als Einzelkämpfer selbstständig machen, müssen Sie sich also nicht unbedingt bei der "BG" anmelden. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen wie die der freiberuflichen Fotografen.
Rechtsgrundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft bildet § 6 SGB VII. Ob sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung lohnt, hängt im Einzelfall vom Preis-Leistungsverhältnis ab. Bei den Pflichtversicherten wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft auf Basis der gesamten Lohnsumme berechnet. Freiwillig versicherte Selbstständige und Unternehmer können innerhalb bestimmter Grenzen die Versicherungssumme frei wählen - und zwar unabhängig von der Höhe ihres tatsächlichen Einkommens.
Leistungen am Beispiel der Verwaltungs-BG
VGB-LogoBei der für die meisten freien Berufe zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft liegt die Versicherungssumme im Jahr 2012 zwischen mindestens 31.500 Euro und höchstens 84.000 Euro.
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Ja, dfranze1,
das haben Sie ganz richtig verstanden. Sprechen Sie mit Ihrer BG und lassen Sie uns wissen, wenn Sie etwas anderes erfahren und welche Erfahrungen Sie mit dem Ausstieg gemacht haben, falls Sie den wünschen. Bevor Sie das tun, sollten Sie jedoch die Konditionen der staatlichen Unfallversicherung genau mit denen privater Anbieter vergleichen.
Hals und Beinbruch wünscht
Robert Chromow
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Frau Mahr,
Sie haben völlig recht: Die Absicherung eventueller "Berufskrankheiten" ist in der Tat das schwächste Argument für eine freiwillige BG-Mitgliedschaft.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Redaktionsteam akademie.de
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Interessanter Beitrag, auch mein Mann und ich (beide jeweils mit einem Einzelunternehmen selbständig) haben über diese Frage schon mal nachgedacht. Allerdings ist nicht immer gewährleistet, daß die Berufsgenossenschaften Berufskrankheiten anerkennen - da wird oft genug ewig herumdebattiert, ob die jeweilige Krankheit tatsächlich eine typische Berufskrankheit ist und ob nicht doch schon irgendwelche Vorerkrankungen vorgelegen haben. Was Unfälle betrifft, die hohe Kosten z.B. wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen, wird es manchmal richtig happig, welche Schikanen den Unfallopfern zugemutet werden. Wir waren jedenfalls nach dem Stöbern in www.unfallopfer.de fürs erste kuriert von der Idee, einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen, auch wenn die Konditionen auf dem Papier wirklich bombig aussehen.