Freiwillig in die Berufsgenossenschaft?

Lohnt sich das als Unfallversicherung für Selbstständige?

Von: Robert Chromow
Stand: 30. November 2010 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Freiberufler und Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden und laufend Beiträge zahlen. Sie selbst gehören jedoch nicht zwangsläufig der gesetzlichen Unfallversicherung an. Lohnt sich die freiwillige Mitgliedschaft?

Die Berufsgenossenschaften: Leistung und Mitgliedschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist zusammen mit der Krankenversicherung der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber gegen Arbeitsunfälle und die Folgen von Berufskrankheiten versichert sind, ist bis heute weithin unbestritten.

Ob dieser Versicherungsschutz nur durch ein "Versicherungsmonopol" der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu gewährleisten ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt: Das "BG-Monopol" wird vielerorts heftig kritisiert.

Sicher ist aber, dass sich die Leistungen der Berufsgenossenschaften bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten durchweg sehen lassen können. Vor allem die medizinische Versorgung und die Rehabilitationsangebote in Einrichtungen der Berufsgenossenschaften gelten als vorbildlich.

Grund genug, als Selbstständiger über eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nachzudenken. Hintergrund: Als Freiberufler und Unternehmer sind Sie selbst nicht gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert, solange Sie nicht zugleich Angestellter Ihres Unternehmens sind. Falls Sie sich als Einzelkämpfer selbstständig machen, müssen Sie sich also nicht unbedingt bei der "BG" anmelden. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen wie die der freiberuflichen Fotografen.

Rechtsgrundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft bildet der Paragraf 6 SGB VII. Ob sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung lohnt, hängt im Einzelfall vom Preis-Leistungsverhältnis ab. Bei den Pflichtversicherten wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft auf Basis der gesamten Lohnsumme berechnet. Freiwillig versicherte Selbstständige und Unternehmer können innerhalb bestimmter Grenzen die Versicherungssumme frei wählen, unabhängig von der Höhe ihres tatsächlichen Einkommens.

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Interessanter Beitrag, auch mein Mann und ich (beide jeweils mit einem Einzelunternehmen selbständig) haben über diese Frage schon mal nachgedacht. Allerdings ist nicht immer gewährleistet, daß die Berufsgenossenschaften Berufskrankheiten anerkennen - da wird oft genug ewig herumdebattiert, ob die jeweilige Krankheit tatsächlich eine typische Berufskrankheit ist und ob nicht doch schon irgendwelche Vorerkrankungen vorgelegen haben. Was Unfälle betrifft, die hohe Kosten z.B. wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen, wird es manchmal richtig happig, welche Schikanen den Unfallopfern zugemutet werden. Wir waren jedenfalls nach dem Stöbern in www.unfallopfer.de fürs erste kuriert von der Idee, einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen, auch wenn die Konditionen auf dem Papier wirklich bombig aussehen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Frau Mahr,
Sie haben völlig recht: Die Absicherung eventueller "Berufskrankheiten" ist in der Tat das schwächste Argument für eine freiwillige BG-Mitgliedschaft.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
--
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Ja, dfranze1,
das haben Sie ganz richtig verstanden. Sprechen Sie mit Ihrer BG und lassen Sie uns wissen, wenn Sie etwas anderes erfahren und welche Erfahrungen Sie mit dem Ausstieg gemacht haben, falls Sie den wünschen. Bevor Sie das tun, sollten Sie jedoch die Konditionen der staatlichen Unfallversicherung genau mit denen privater Anbieter vergleichen.
Hals und Beinbruch wünscht
Robert Chromow