Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Für wen eignet sich was?

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 17. November 2011
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Gesellschafter-Geschäftsführer verfügen in der Planung ihrer Altersvorsorge über einen großen Vorteil: Durch ihre Unternehmerstellung sind sie oftmals nicht sozialversicherungspflichtig. Daraus ergeben sich wiederum zwei Vorzüge:

  1. Gesellschafter-Geschäftsführer verfügen über (vergleichsweise) hohe finanzielle Spielräume für die eigene Altersvorsorge.

  2. In ihrer Doppelfunktion als Unternehmer und Angestellte können Gesellschafter-Geschäftsführer ihre betriebliche Altersversorgung besonders einträglich gestalten. Denn: Altersvorsorge ist betrieblicher Aufwand und damit absetzbar.

Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt die verschiedenen Gestaltungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer.

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