Gesellschafter-Geschäftsführer verfügen in der Planung ihrer Altersvorsorge über einen großen Vorteil: Durch ihre Unternehmerstellung sind sie oftmals nicht sozialversicherungspflichtig. Daraus ergeben sich wiederum zwei Vorzüge:
Gesellschafter-Geschäftsführer verfügen über (vergleichsweise) hohe finanzielle Spielräume für die eigene Altersvorsorge.
In ihrer Doppelfunktion als Unternehmer und Angestellte können Gesellschafter-Geschäftsführer ihre betriebliche Altersversorgung besonders einträglich gestalten. Denn: Altersvorsorge ist betrieblicher Aufwand und damit absetzbar.
Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt die verschiedenen Gestaltungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer.
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