Aufpassen bei Pensionszusagen!
Ein besonders steuerliches Problemfeld stellen diese Pensionszusagen an die Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Die BFH-Rechtssprechung fordert, dass die betriebliche Altersversorgung in doppelter Weise "angemessen" ist, d. h.
sie muss in Relation zur Gesamtvergütung angemessen sein,
das Gesamtgehalt unter Einbeziehung der Altersversorgung sowie aller übrigen Vergütungsbestandteile muss angemessen sein.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied