Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 17. November 2011
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Aufpassen bei Pensionszusagen!

Ein besonders steuerliches Problemfeld stellen diese Pensionszusagen an die Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Die BFH-Rechtssprechung fordert, dass die betriebliche Altersversorgung in doppelter Weise "angemessen" ist, d. h.

  • sie muss in Relation zur Gesamtvergütung angemessen sein,

  • das Gesamtgehalt unter Einbeziehung der Altersversorgung sowie aller übrigen Vergütungsbestandteile muss angemessen sein.

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