Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 17. November 2011
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Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Wann eignet sich die Direktzusage?

Die Direktzusage eignet sich zur Versorgung der Geschäftsführer, leitenden Angestellten und als Arbeitnehmerversorgung in Großunternehmen, wobei sich bei konstantem oder wachsendem Mitarbeiterstamm ein besonders günstiger wirtschaftlicher Gesamtverlauf ergibt. Diese bedeutenden wirtschaftlichen Vorteile der Direktzusage kommen insbesondere bei Unternehmen mit ausreichender Ertragslage und internem Finanz- oder Investitionsbedarf zum Tragen.

Überblick Direktzusage

  • Unmittelbare Leistungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer

  • Versorgungsträger ist das Unternehmen.

  • Rechtsanspruch des Arbeitnehmers (Geschäftsführers) besteht (nur) gegenüber dem Unternehmen.

Arbeitnehmer:

Anwartschaftsphase:

Unbegrenzt lohnsteuerfrei,

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge: unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit

Beiträge aus Entgeltumwandlung: Beitragsfreiheit nur für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Keine Riester-Förderung möglich!

Leistungsphase (Rentenbezug)

Rente abzüglich Freibeträge ist voll zu versteuern. Bei Einmalzahlung gilt die Fünftelregelung.*

Abführung der vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Arbeitgeber:

Rückstellungsbildung** in der Handels- und Steuerbilanz

Beiträge zur Rückdeckungsversicherung*** als Betriebsausgabe voll abzugsfähig!

Aktivierung des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals bzw. des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung der Handels- und Steuerbilanz

Kein Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.

*Die sog. Fünftelregelung ist ein besonderes Verfahren zur Besteuerung sonstiger Bezüge (einmalige Zuwendungen). Der sonstige Bezug wird bei der Berechnung der Steuer nur mit einem Fünftel angesetzt. Die sich hiernach ergebende Steuer wird verfünffacht. Hiermit soll der Steuerprogression die Spitze genommen werden.

**Bei Rückstellungen handelt es sich um Verpflichtungen oder Verluste, die, wirtschaftlich betrachtet, dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind, die am Bilanzstichtag bestehen, aber noch keine konkrete Verbindlichkeit sind, weil ihr Bestehen noch ungewiss ist, die Höhe der Verpflichtung nicht genau feststeht und der Zeitpunkt und die Fälligkeit noch nicht bekannt sind.

***Rückdeckungen sind Aufwendungen, die dem Arbeitgeber dadurch entstehen, dass er sich selbst die Mittel zur späteren Erfüllung einer gegebenen Versorgungszusage verschaffen und über eine Rückdeckungsversicherung absichern will.

Arbeitgeber

Vorteile

Nachteile

Bildung von Rückstellungen sind steuermindernd

Rentenzahlungen = Betriebsausgaben

Liquiditätsvorteil durch Verbleib der Finanzmittel in Unternehmen

Erträge sind frei verwendbar

Unbeschränkte Leistungshöhe

Rückstellungsbildung

Bilanzausweis der Pensionsverpflichtungen

Verwaltungsaufwand

PSV-Beiträge*

Haftung

*Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) beizutreten.

Arbeitnehmer

Vorteile

Nachteile

Anwartschaftsphase:

Keine Lohnsteuer

Keine Beiträge zur Sozialversicherung

Hohe Versorgungen abbildbar

Versorgungsfreibetrag

Fünftelungsregel bei Kapitalauszahlung möglich

Keine Versorgung junger Arbeitnehmer

Besteuerung der Rente (§ 19 Abs. 1 EStG)

Keine Mitarbeiterbeteiligung (Ausnahme: Entgeltumwandlung)

Keine Riester-Förderung möglich

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