Crashkurs Angebots- und Preiskalkulation

Von: Uwe-Peter Engels
Stand: 28. August 2010
4.5
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Kalkulationsmodelle

Kalkulation auf Stundenbasis

Wie bei jeder Kalkulation beginnen wir mit der Zuschlagsrechnung, um zu ermitteln, wie hoch der Zuschlag sein muss, um Kosten zu decken bzw. einen Gewinn zu erzielen.

Zuschlagskalkulation

Als Beispiel nehmen wir den Meister Stein, der bei einem Privatkunden eine Terrasse anlegt. Hierfür setzt er dem Kunden seine Arbeitszeit in Rechnung. Seine jährliche Kostensituation ist einfach zu überschauen. Er arbeitet mit einem Gesellen und einer Bürokraft auf 400 Euro-Basis zusammen und hat ein Lager/Büro angemietet. Ein Auto und Werkzeug kommen noch hinzu.

Es werden nun im ersten Schritt die Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Die Stunden, die vom Meister und dem Gesellen in Rechnung gestellt werden, lassen sich dem einzelnen Auftrag eindeutig zuordnen - also Einzelkosten. Das Gehalt für die kaufmännische Kraft, die Miete, die Kfz-Kosten und die Abschreibungen lassen sich nicht eindeutig den einzelnen Aufträgen zuordnen - also Gemeinkosten. Die jährlichen Kosten im einzelnen:

Einzel- und Gemeinkosten

Exkurs: Einzel- und Gemeinkosten

Bei der Zuschlagskalkulation verwendet man zur Kostendifferenzierung Einzel- und Gemeinkosten. Einzelkosten sind Kosten, die man einem Auftrag direkt zurechnen kann. So ist es möglich die geleisteten Arbeitsstunden oder das eingesetzte Material direkt dem Auftrag zuzuordnen. Bei den Gemeinkosten (z.B. Abschreibung, Miete für Betriebsräume) ist das nicht machbar. Hier muss überlegt werden, wie diese mit Zuschlägen verrechnet werden.

Herr Stein geht davon aus, dass er im Jahr den Kunden 2.000 Stunden in Rechnung stellen kann. Ob es klappt, sei dahingestellt. Verkauft er mehr Stunden, hat er einen Gewinn. Verkauft er weniger Stunden, hat er einen Verlust. Daher ist eine kontinuierliche Überprüfung der Einnahmen zwingend erforderlich - dazu aber später.

Er rechnet zunächst den Stundensatz aus. Insgesamt fallen Lohnkosten für das Anlegen der Terrassen in Höhe von 75.000 Euro an - die Einzelkosten. Der Stundensatz wird errechnet, indem die Lohnkosten durch die zu verkaufenden Arbeitsstunden dividiert werden: 75.000 Euro : 2000 Stunden = 37,50 Euro.

Der Stundensatz liegt bei 37,50 Euro. Stellt Herr Stein dem Kunden nur 37,50 Euro in Rechnung und geht er von 2.000 verkauften Stunden aus, hat er am Ende des Jahres nur die Personalkosten gedeckt und nicht die Miete, den PKW, die Aushilfe und die Abschreibungen, denn 37,50 * 2.000 = 75.000 Euro. Also muss hier noch ein Aufschlag erfolgen:

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