Grundlagen der Preiskalkulation
Zuschlagskalkulation
Mit jedem Auftrag, den Sie annehmen, sind Kosten verbunden, die sich dem Produkt nicht direkt zurechnen lassen. Bauen Sie Tische, müssen Sie Werkzeuge einkaufen. Beraten Sie Unternehmen, fallen zumindest Fahrtkosten an. Verkaufen Sie Blumen, müssen Sie diese lagern. Das heißt, Sie müssen Zuschläge ermitteln. Sie müssen wissen, wie viel Sie auf Stunden, auf Waren, auf Material usw. aufschlagen. Hierzu dient die Zuschlagskalkulation.
Bevor Sie aber mit der Zuschlagskalkulation beginnen, muss bekannt sein, welche Kosten im Betrieb anfallen. Das ist ein ganz wichtiger Prozess. Er hilft Ihnen nicht nur bei der Preiskalkulation, sondern später auch beim Controlling.
Controlling
Mit Controlling ist nicht nur Kontrolle gemeint, sondern eher steuern und regeln. Controlling bedeutet den Vergleich der angestrebten Ziele mit den realisierten Zielen. Abweichungen müssen analysiert und korrigiert werden. Im Controlling werden zwei Bereiche unterschieden: Das strategische und operative Controlling. Das strategische Controlling umfasst alle langfristigen Ziele wie Markterschließung, Marketingstrategie u.a. Das operative Controlling beinhaltet die kurzfristigen Ziele wie Kostenkontrolle, Auftragskontrolle u.a.
Bei den Kosten in der Zuschlagskalkulation unterscheidet man zwischen Einzel- und Gemeinkosten.
Gemeinkosten lassen sich den verschiedenen Produkten nicht direkt zuordnen. So können Sie bei einem Würstchenverkäufer die Stellplatzgebühren nicht direkt den verkauften Getränken und Würsten zuordnen.
Anders sieht es bei den Einzelkosten aus. Einzelkosten hängen vom Umsatz ab. Je mehr ein Würstchenverkäufer absetzt, je höher ist sein Wareneinsatz. Würste sind in unserem Beispiel Einzelkosten. Der Einkaufspreis der Würste kann direkt zugeordnet werden. Beträgt der Einkaufspreis einer Wurst 0,75 Euro, so ist dieser Preis direkt dem Kostenträger (Wurst) zuzuordnen. Folglich handelt es sich hierbei um Einzelkosten.
Gemeinkosten lassen sich den Produkten nicht unmittelbar zurechnen. Typische Gemeinkosten sind Miete, Versicherung, Gehälter, Werbung u.ä.
Einzelkosten sind abhängig von der betrieblichen Leistung, vom Umsatz. Sie lassen sich direkt einem Kostenträger (z.B. Würste oder Getränke) zuordnen.
Es ist sicherlich nicht ganz so einfach, schon an dieser Stelle ein Verständnis für Einzel- und Gemeinkosten zu entwickeln. Daher werden auf den nachfolgende Seiten diese Kosten durch Beispiele aus den unterschiedlichsten Bereichen verdeutlicht.
Beispiel Würstchenverkäufer
Wie kalkuliert nun der Würstchenverkäufer. Er rechnet zunächst seine monatlichen Gemeinkosten aus. Dabei berücksichtigt er auch sein eigenes Einkommen (Personalkosten), das er für seine Lebenshaltungskosten benötigt.
Standgebühren: 350 Euro
Versicherungen: 150 Euro
Personalkosten: 2.500 Euro
Summe Gemeinkosten 3.000 Euro
Der Wurstverkäufer rechnet mit einem Absatz von 2.000 Würsten.
Die Würste kauft er für 0,75 Euro ein.
Wursteinkauf: 2000 x 0,75 = 1.500 Euro
Summe Einzelkosten 1.500 Euro
Der Wurstverkäufer kauft 2.000 Würste für 1.500 Euro ein. Diese kann er nicht wieder für 1.500 Euro verkaufen. Er muss einen Aufschlag vornehmen, um neben dem Einkaufpreis auch die Gemeinkosten (Standgebühren, Versicherungen, Personalkosten) zu decken. Das heißt, er muss auf den Einkaufspreis (Einzelkosten) einen Zuschlag erheben. Da er neben dem Einkaufspreis noch andere Kosten hat, muss er diese durch den Zuschlag decken. Dieses erreicht man, indem die Gemeinkosten in Relation zu den Einzelkosten gesetzt werden. Gehen wir zunächst von der einfachsten Form aus.
Zuschlagssatz = (Gemeinkosten/Einzelkosten) x 100
in unserem Beispiel: (3.000/1.500) x 100 = 200
Die Formel ist ganz einfach. Es wird errechnet, wie viel Prozent die Gemeinkosten im Verhältnis zu den Einzelkosten ausmachen. Die Einzelkosten stellen 100% dar. Die Einzelkosten kommen in den Nenner, die Gemeinkosten in den Zähler und das Ganze wird mit 100 multipliziert. Oder: Gemeinkosten dividiert durch Einzelkosten und das Ergebnis wird mit 100 multipliziert. Und schon haben wir den Zuschlag. In unserem Fall 200%. Das bedeutet, auf jede verkaufte Wurst werden zum Einkaufspreis 200% aufgeschlagen.
Zusammenfassung
Bei jeder Zuschlagskalkulation werden zunächst die Gemeinkosten ermittelt. Diese lassen sich den Produkten nicht eindeutig zuordnen und fallen immer an - gleichgültig, ob das Unternehmen Leistungen erbringt oder nicht. Das sind Miete, Personal, Versicherungen u.a.
Im zweiten Step werden Absatzzahlen geplant - in unserem Beispiel 2.000 Würstchen. Hierdurch entstehen Einzelkosten. Ich kann diese Kosten den Produkten direkt zurechnen. Dann werden die Einzel- und Gemeinkosten ermittelt.
Standgebühren: 350 Euro
Versicherungen 150 Euro
Personalkosten 2.400 Euro
Summe Gemeinkosten 3.000 Euro
Wursteinkauf: 1.500 Euro
Summe Einzelkosten 1.500 Euro
Zuschlagssatz: 3000 / 1500 *100 = 200%
Um die Kosten zu decken, muss auf den Einkaufspreis 200% aufgeschlagen werden.
Einkaufspreis pro Wurst: 0,75
Aufschlag pro Wurst: 0,75 * 200% = 1,50Euro
Verkaufspreis pro Wurst: 0,75 + 1,50 = 2,25Euro
Bei einem geplanten Absatz von 2000 Würsten zu einem Preis von 2,25 Euro wird ein Umsatz von 4.500 Euro erzielt. Damit können die Gesamtkosten (Gemeinkosten + Einzelkosten) gedeckt werden.
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