Mitarbeiter einstellen - und sparen

Von welchen Förderprogrammen Arbeitgeber bei Neueinstellungen profitieren können

Von: Harald Bühring
Stand: 5. Januar 2010
5
(2)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Über den Autor: Harald Bühring

bild117236

Harald Büring schloss nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und anschließendem Referendariat seine Ausbildung zum Volljuristen mit der zweiten juristischen Staatsprüfung in Düsseldorf ab. Im Anschluss daran war er bei einem Sozialverband sowie bei einem Spitzenverband der Krankenkassen tätig. Seit dem Jahr 2000 verfasst er als freiberuflicher Autor Beiträge für juristische Fachverlage und Onlinedienste.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Sie möchten einen neuen Arbeitnehmer einstellen? Dann können Sie evt. eine der zahlreichen Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Bevor Sie sich jedoch mit der örtlichen Arbeitsagentur in Verbindung setzen, sollten Sie wissen, welche Arten der Förderung es gibt und welche Kriterien bei der Vergabe maßgeblich sind. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil Sie auf diese Leistungen normalerweise keinen Anspruch haben, die Vergabe also im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur liegt - und deren Ermessen ist nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich gut verkaufen können. In einigen Fällen haben Sie sogar einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Worauf Sie besonders achten sollten, erläutert Harald Büring in diesem Ratgeber. Fördermöglichkeiten, Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Rechtsgrundlagen - alles, was Sie wissen müssen!

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung: