Maßnahmen, die eingestellt wurden
Der Form halber seien hier noch die Fördermöglichkeiten erwähnt, die es mal gab, die aber inzwischen aus verschiedenen Gründen eingestellt wurden:
Einstellungszuschuss bei Neugründungen (§§ 225 ff. SGB III)
Leider wurde diese Förderungsmöglichkeit für Existenzgründer in der Anlaufphase zum Januar 2009 hin abgeschafft - angeblich wegen geringer Nachfrage. Wem jedoch bis zum 31.12.2008 dieser Zuschuss bewilligt wurde, der darf diesen bis zum Ende der bewilligten Förderzeit für sich beanspruchen. Der Vorteil lag darin, dass es im Falle der Bewilligung einen Lohnkostenzuschuss zu dem festen Satz von 50 Prozent gab.
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